Sabine Naiemi

1. An wen muss sich jemand wenden, wenn er die Befürchtung hat, am Corona-Virus erkrankt zu sein?

Wenn eine Erkrankung besteht, sollten sich Betroffene zunächst telefonisch an ihren Hausarzt oder den telemedizischen Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung, Telefon (0711) 96589700, Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr, wenden. Bei fehlender Krankenversicherung kann man auch Kontakt mit dem Gesundheitsamt, Telefon (07721) 913 71 90 aufnehmen.

2. Welche Anzeichen gibt es bei der Krankheit?

Bislang haben sich Husten, Schnupfen, Heiserkeit oder Kratzen im Hals sowie in einigen Fällen Durchfall als richtungsweisend für die Erkrankung am neuen Coronavirus gezeigt.

3. Muss man gleich bei jedem Husten Angst haben?

Nach wie vor sind die saisonalen Atemwegserreger unterwegs, mit denen die gesunde Bevölkerung in der Regel ohne Komplikationen zurechtkommt. Ohne Kontakt zu am neuen Corona-Virus Erkrankten oder dem Aufenthalt in Risikogebieten spricht Husten zunächst für einen saisonalen Infekt.

4. Gibt es bestimmte Bereiche, in denen man sich bei einem Aufenthalt dort leichter ansteckt?

Wie bei der saisonalen Influenza ist die Übertragung in trockenen und überfüllten Räumen, in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln in oder ungenügend gereinigten öffentlichen Sanitäranlagen am höchsten.

5. Gibt es einen Personenkreis, der eher gefährdet ist, wie etwa immunschwächere oder ältere Menschen, oder Kinder?

Die bisherigen Erfahrungen aus der Virusgrippe scheinen auch auf die Erkrankungen am neuen Corona-Virus zuzutreffen. Chronisch Kranke insbesondere mit Nieren-, Lungen- und Herzkreislauferkrankungen, Menschen mit einer natürlichen oder medikamentös bedingten Abwehrschwäche und Hochschwangere. Berichte ungewöhnlich schwerer Verläufe bei Kindern unter 5 Jahren liegen nicht vor. Ein empfänglicher Personenkreis schützt sich am besten durch einen Rückzug von belasteten Örtlichkeiten und schränkt Besuche ein.

6. Wie wird festgestellt, ob jemand erkrankt ist?

Derzeit ist eine Laborbestätigung durch die Untersuchung von körpereigenen Sekreten zum Beispiel durch einen Nasen- oder Rachenabstrich erforderlich.

7. Was passiert, wenn festgestellt wurde, dass man sich angesteckt hat?

Bei einer gesicherten Ansteckung müssen die Betroffenen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung je nach Schweregrad häuslich oder stationär bis zum Abklingen der Ansteckungsfähigkeit abgesondert werden. Das Gesundheitsamt überwacht die Absonderungen und hebt diese nach der Gesundung wieder auf.

8. Was kann man selbst vorbeugend tun?

Vorbeugen kann man durch Beachten der grundlegenden Hygieneregeln. Dazu verweist das Gesundheitsamt auf die Informationen auf www.wir-gegen-viren.de. Dazu sollte man die zuvor genannten Örtlichkeiten meiden, Abstand zu Menschen halten und sich nach Möglichkeit häuslich zurückziehen.

9. Wo werden hier im Raum die abgenommenen Proben getestet?

In allen überregional tätigen Labors.

10. Wie lange dauert es, bis die Ergebnisse vorliegen?

Die Ergebnisse liegen innerhalb von 24 Stunden vor, sofern das Labor über eine Wochenendbereitschaft verfügt.

Hier lesen Sie was das Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar und das Schwarzwald-Baar-Klinikum sagen:

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