Mit Erleichterung sieht das Gesundheitsamt des Landratsamtes, dass der Trend der sinkenden Sieben-Tages-Inzidenz auch hier im Landkreis eingetreten ist. So können bereits am Samstag, 22. Mai erste Lockerungsschritte vorgenommen werden, weil der Inzidenzstatus von unter 165 und 150 erzielt wurde. So können unter anderem wieder die Kindergärten öffnen, allerdings bleibt die Testpflicht bestehen. Hierzu hat das Gesundheitsamt, am Donnerstag, 20. Mai die Unterschreitung der Werte an den letzten fünf Werktagen öffentlich bekanntgemacht. Dennoch reichen die sinkenden Inzidenzzahlen derzeit noch nicht aus, um bereits für das kommende Pfingstwochenende die sogenannte Bundesnotbremse außer Kraft treten zu lassen.

Sobald die Bundesnotbremse außer Kraft getreten ist, kann zeitgleich die Öffnungsstufe 1 erfolgen. „Sicher ist es so, dass wir erleichtert sind, dass die Zahlen auch bei uns sinken. Noch am 2. Mai hatten wir einen Höchststand mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von 279,1. Darum ist es gut zu sehen, dass wir die Wende hoffentlich geschafft haben“, so Landrat Sven Hinterseh. Ab Samstag, 22. Mai gelten dennoch einige Lockerungen:
Für den Einzelhandel: Ab Samstag, 22. Mai können Einzelhändler wieder „Click & Meet“ mit einem Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche (mit Testkonzept) anbieten. Für Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Kindergärten gilt: Der Regelbetrieb ist möglich ab Samstag, 22. Mai. Die Testpflicht für Kinder und Mitarbeitende bleibt dagegen vorerst bestehen. Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, beziehungsweise mit Ablauf des 6. Juni.

Für Schulen: Nach den Pfingstferien ist damit zu rechnen, dass wieder Wechsel- oder Präsenzunterricht stattfindet. Weitere Infos: www.lrasbk.de/coronavirus veröffentlicht.