Sobald die Bundesnotbremse außer Kraft getreten ist, kann zeitgleich die Öffnungsstufe 1 erfolgen. „Sicher ist es so, dass wir erleichtert sind, dass die Zahlen auch bei uns sinken. Noch am 2. Mai hatten wir einen Höchststand mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von 279,1. Darum ist es gut zu sehen, dass wir die Wende hoffentlich geschafft haben“, so Landrat Sven Hinterseh. Ab Samstag, 22. Mai gelten dennoch einige Lockerungen:
Für den Einzelhandel: Ab Samstag, 22. Mai können Einzelhändler wieder „Click & Meet“ mit einem Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche (mit Testkonzept) anbieten. Für Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Kindergärten gilt: Der Regelbetrieb ist möglich ab Samstag, 22. Mai. Die Testpflicht für Kinder und Mitarbeitende bleibt dagegen vorerst bestehen. Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, beziehungsweise mit Ablauf des 6. Juni.
Für Schulen: Nach den Pfingstferien ist damit zu rechnen, dass wieder Wechsel- oder Präsenzunterricht stattfindet. Weitere Infos: www.lrasbk.de/coronavirus veröffentlicht.