Kaum einer kennt ihn noch, den alten grauen oder rosa Papierführerschein, der seit den 1970 Jahren und bis heute als Fahrerlaubnis diente und dient. Die Gültigkeit dieser Dokumente läuft jetzt aus und muss nach geltendem EU-Recht in einen neuen, fälschungssicheren und mit einem Verfallsdatum von 15 Jahren versehenen Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden.
Für diesen Umtausch hat das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises Fristen gesetzt. Autofahrer deren die in den Jahren von 1953 bis 1958 geboren wurden und deren Fahrerlaubnis aus den Jahren vor dem 31. Dezember 1998 stammt, sollten sich jetzt beeilen, denn die Frist für den Umtausch läuft am 19. Januar 2022 ab.
Fahrerlaubnis behält Gültigkeit
Aber, so Frank Fetzer der Leiter des Straßenverkehrsamtes, niemand müsse sich Sorgen machen, wenn diese Frist nicht eingehalten wird. Denn, so Frank Fetzer, auch wenn das Dokument seine Gültigkeit verliert, die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs bleibt natürlich bestehen.
„Wir werden es auch nicht schaffen bis zum Termin alle noch ausstehenden Anträge zu bearbeiten.“Frank Fetzer, Leiter des Straßenverkehrsamtes
Und man könne bei Kontrollen anfangs auch mit viel Toleranz rechnen. „Wir werden es auch nicht schaffen bis zum Termin alle noch ausstehenden Anträge zu bearbeiten“. Zwar gebe es keine genauen Zahlen, aber in der Führerscheinstelle des Kreises rechnet man mit etwas mehr als 1000 Anträgen, die es in den nächsten Wochen zu bearbeiten gilt.
Das sei ein hoher Verwaltungsaufwand und die neuen Kartenführerscheine werden alle anschließend in der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt. Aus diesem Grund bittet das Landratsamt, von Nachfragen abzusehen, denn man habe nach der Antragstellung keinen Einfluss mehr auf den zeitlichen Ablauf.
Digitaler Assistent hilft
Helfen bei der Antragstellung soll ein jetzt eigens programmierter digitaler Assistent. Hier kann man sich unterstützen lassen den Umstellungsantrag richtig und vollständig auszufüllen.
Aber damit nimmt die Vereinfachung durch die Digitalisierung auch schon ihr Ende, denn anschließend muss dieser Antrag ausgedruckt und mit eigenhändiger Unterschrift versehen werden. Per Postversand muss das Antragsverfahren dann zu Ende gebracht werden, denn auch das Lichtbild, das den neuen Führerschein ziert, kann nicht digital übermittelt werden.
Was dann folgt, stellt die scheinbare Vereinfachung durch Digitalisierung wieder völlig infrage. Nicht nur, dass man den Antrag per Post oder selber händisch beim Landratsamt abgeben muss. Nach einer Benachrichtigung, die man von der Führerscheinstelle erhält, muss man den bisherigen Führerschein einsenden und bevor man den neuen und den dann entwerteten alten Führerschein in Empfang nehmen kann. Das kostet 24 Euro als Bearbeitungsgebühr.