Vier Tage verhandelt das Rottweiler Landgericht. Es geht um räuberische Erpressung. Zu Beginn stellte sich die Sachlage so dar: Ein junger Mann aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis wird von den beiden 22 und 28 Jahren Angeklagten gezwungen, mit ihnen nach Rottweil zu fahren, um 2500 Euro bei einem Autohändler zu holen. Was nicht klappte, der Händler war nicht da.

Die Angeklagten drohten ihrem Opfer, ihm die Finger abzuschneiden, falls er das Geld nicht auftreiben könne. Dann fuhren sie mit ihm zu seiner Ex-Freundin in St. Georgen aufgesucht, die 1000 Euro herausrückte.

Für Bedrohung fehlt der Nachweis

Dass das Opfer Drogenschulden hatte, die der 28-Jährige mithilfe seines jüngeren Mitangeklagten eintreiben wollte. Die Idee, das Geld bei einem Rottweiler Autohändler zu holen, stammte offenbar vom Opfer selbst, die Bedrohung mit einem Messer konnte den beiden Angeklagten nicht nachgewiesen werden.

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Eine Tat im Drogenmilieu

Einen „Nötigungsnotstand“, so nannte es der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, aber kein erpresserischer Menschenraub. Allerdings eine Tat im Drogenmilieu, so viel wurde deutlich.

Cannabis-Kauf scheitert an Schulden

Denn man habe sich in einem Drogenbunker getroffen, wo die Drogen nicht nur verpackt, sondern auch konsumiert wurden. Und der junge Mann wollte bei dem 28-Jährigen Cannabis kaufen. Zuvor sollte er seine Schulden bezahlen, was er aber nicht konnte.

Im Lauf des Prozesses stellte sich heraus, dass das Opfer seit Längerem unter Psychosen leidet. Eine „Räubergeschichte“, wie es der Verteidiger des 28-Jährigen nannte.

28-Jähriger legt Geständnis ab

Der wiederum legte am letzten Prozesstag ein Geständnis ab, was etwas mehr Licht in die Tat brachte. Und beide Angeklagten zeigten Reue, zahlten im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs der Ex-Freundin ihr Geld zurück und willigten ein, eine Suchtberatung und im Fall des Älteren eine Psychotherapie zu machen.

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Diese soll sich bei dem 28-Jährigen um seinen Drang zur Machtausübung und seine mangelnde Impulskontrolle drehen. Er hat bereits mehrere Vorstrafen – unter anderem wegen Fahrens ohne Führerschein. Am Tatabend saß er wohl ebenfalls ohne Fahrerlaubnis am Steuer. Das wurde ihm beim Urteil negativ angerechnet.

Gericht sieht keine geplante Tat

Positiv wiederum, dass er drei Monate in Untersuchungshaft saß und nur mit einer Kaution in Höhe von 25.000 Euro herauskam. Und schließlich sah das Gericht auch eine Spontantat an dem Dezemberabend 2023. Geplant worden sei sie nicht, Vorbereitungen habe es keine gegeben.

Nun sind die beiden zu jeweils zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, mit den entsprechenden Auflagen, um ihre Drogen- und psychischen Probleme in den Griff zu bekommen.