Die Stadt Konstanz erlegt sich selbst mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre auf. Darüber informiert die Verwaltung am Freitagnachmittag, 19. September, in einer Pressemitteilung. Der bemerkenswerte Schritt wird mit der drastischen Verschlechterung der städtischen Finanzlage im Vergleich zum Haushaltsplan begründet.
Die Prognose zum zweiten Finanzbericht Ende Juli zeigt eine weitere Verschärfung der Lage: Das Defizit liege bei rund 19 Millionen Euro, „eine Verschlechterung um 5,54 Millionen Euro im Vergleich zum Haushaltsplan“, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Als Gründe führt die Verwaltung den Rückgang bei Erträgen aus der Gewerbesteuer und der Grundsteuer auf.
Allein in diesem Bereich liege die Stadt um 7,5 Millionen Euro unter ihrem Planniveau. Im August berichtete der SÜDKURIER, dass in der Stadtkasse 2025 voraussichtlich 7 Millionen Euro weniger aus der Gewerbesteuer landen werden als erwartet.
Offenbar lagen die Pläne für diese harte Maßnahme bereits seit Längerem in der Schublade: Im Juli habe die Stadt noch bewusst auf eine sofortige Haushaltssperre verzichtet, „um die dringend notwendigen Baumaßnahmen während der Sommerferien – vor allem an den Schulen – nicht zu gefährden“, heißt es weiter. Gleichzeitig habe die Kämmerei erneut alle Fachbereiche gebeten, nach aufschiebbaren Projekten und Einsparmöglichkeiten zu suchen. Offenbar ohne Erfolg, das Ergebnis sei „deutlich geringer als erhofft“ ausgefallen. Zudem habe sich die Einnahmesituation der Stadt seit Juli nicht verbessert.
Konstanzer Haushaltssperre gilt ab sofort
„Die Erwartungen an weitere Maßnahmen waren auch in vielen Gesprächen mit den Mitgliedern des Gemeinderates klar erkennbar“, wird Oberbürgermeister Uli Burchardt in der Mitteilung zitiert. Daher habe er gemeinsam mit dem Kämmerer entschieden, ab sofort die Haushaltssperre zu verhängen. Diese gilt mit sofortiger Wirkung. Ausgenommen von dem Schritt sind laut Verwaltung „rechtliche Verpflichtungen, Maßnahmen bei Gefahr im Verzug sowie Projekte, deren Stopp wirtschaftliche Folgeschäden verursachen würde“.
Die Haushaltssperre werde sowohl Verwaltung als auch Bürger spürbar treffen, dessen sei sich Burchardt bewusst. „Wir übernehmen damit Verantwortung und leiten die notwendigen Schritte ein, um unsere Stadt finanziell zu stabilisieren.“ Im Oktober entscheide der Gemeinderat auf Basis des dritten Quartalsberichts über das weitere Vorgehen. „Denn die Gestaltung des Haushalts ist und bleibt das Königsrecht des Gemeinderates“, so Burchardt.
Der Oberbürgermeister gibt sich dennoch weiterhin zuversichtlich. „Wenn wir diese Herausforderung gemeinsam anpacken, sichern wir die Handlungsfähigkeit unserer Stadt – auch in schwierigen Zeiten“, endet die Mitteilung.
Um den Haushalt geht es auch schon Ende September. Dann stehen Sitzungen des des Haupt-, Finanz- und Klimaausschusses (HFK) am Dienstag, 23. September, und des Gemeinderats am Donnerstag, 25. September, an. Dort wird unter anderem auf Antrag mehrerer Fraktionen über den Stopp externer Marketingausgaben in Höhe von 140.000 Euro für Klimaschutzkommunikation diskutiert, der SÜDKURIER berichtete bereits mehrfach.
Zuletzt hatte auch das Regierungspräsidium Freiburg als Aufsichtsbehörde in deutlichen Worten gewarnt, dass Konstanz mehr Geld ausgibt, als der Stadt eigentlich zur Verfügung steht – und sogar angedroht, immer neue Schulden in Zukunft womöglich nicht mehr zu genehmigen.

Der Haushaltsplan 2025/2026 wurde Anfang Juni vom Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. Allerdings verbunden mit dem klaren Hinweis auf die weiter angespannte Haushaltslage. Der Druck, das Haushaltsdefizit zu senken, bleibt. Die Stadt verpflichtete sich dazu, dem Regierungspräsidium bis Ende 2025 über den Fortschritt zu berichten. Oberbürgermeister Uli Burchardt kündigte schon im SÜDKURIER-Sommerinterview an, dass für 2026 „eine sehr tiefgreifende Haushaltsdebatte“ nötig sei.
Was passiert mit begonnenen Projekten?
Die Formulierung zu Ausnahmen von der Haushaltssperre lässt noch Fragen offen, etwa was bereits begonnene Projekte betrifft. Ausgenommen von der finanziellen Notbremse sind zwar Projekte, deren Stopp zu wirtschaftlichen Folgeschäden führen würde. Ab wann genau diese Definition gilt, geht aus der Mitteilung allerdings nicht hervor. Beispiele welche Projekte möglicherweise betroffen sein könnten, nannte die Verwaltung zunächst nicht explizit.