Auf diese Nachricht haben Schulleitung, Kollegium, Eltern und Kinder schon lange gewartet: Das marode Pavillongebäude der Grundschule Wollmatingen wird bald Geschichte sein. Demnächst starten die Abrissarbeiten, ab Oktober 2025 soll der Rohbau beginnen.
Möglich ist dies, weil das Verwaltungsgericht Freiburg kürzlich die Klage eines Anwohners abwies. Dieser befand sich jahrelang mit der Stadt im Rechtsstreit. Durch die Auseinandersetzungen verzögerten sich Abriss und Neubau mittlerweile um sechs Jahre, denn schon im Jahr 2017 gab es eine erste Vorstudie, 2019 war die Entwurfsplanung fertig.

Der Nachbar war nicht damit einverstanden, dass der Neubau rund acht Meter näher an sein Haus heranrücken soll als das Bestandsgebäude. Außerdem ging es um Lärm- und Sichtschutz, die die Stadt ihm aus seiner Sicht nicht ausreichend gewähre.
„Er rügte die Einsehbarkeit seines Grundstücks sowie unzumutbare Lärmeinwirkungen und bemängelte den Standfestigkeitsnachweis und die Emissionen der Heizungsanlage durch Rauch und Lärm“, teilt die städtische Pressestelle mit.

Ursprünglicher Grund für die Auseinandersetzung war ein Bebauungsplan aus den 1960er-Jahren und die Absicht der Stadt, diesen zu ändern. Denn bei einer zwischenzeitlich erfolgten Grundstücksumwidmung wurde das Baufeld nicht angepasst.
Bei der alten Version hätte die Stadt den Neubau sehr nah an ein anderes Nachbarhaus bauen müssen und ziemlich weit weg von dem des Klägers. Doch Arnold Hermann vom Hochbauamt erläuterte damals: „Wir möchten das Gebäude in die Mitte setzen, das ist gerechter.“
Laut Stadtverwaltung beträgt der Abstand zwischen Neubau und Nachbargrundstück dann immer noch 8,50 Meter – und sogar 25 Meter bis zum Haus des Klägers. Die Verwaltung hob den alten Bebauungsplan auf und stellte einen zweiten Bauantrag mit derselben Planung wie beim ersten Mal. Damit war der Anwohner nicht einverstanden, er reichte eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein.
Tatsächlich entschied dieser, dass die Stadt seine Belange nicht ausreichend gewürdigt habe. Die Verwaltung musste die Einwände des Nachbarn nochmal genauer abwägen und Punkte am Bebauungsplan korrigieren, die kritisiert wurden. Nach dieser gerichtlichen Auseinandersetzung waren beide Seiten zunächst bereit, Kompromisse zu finden.

Doch ein Jahr später, im Oktober 2024, waren die Fronten erneut verhärtet. Denn wieder fühlte sich der damals 60-jährige Anwohner übergangen. Dieses Mal drehte sich der Streit um Lärm- und Sichtschutz, den er als Abgrenzung zur Schule wünscht. Auf Gesprächsangebote habe die Stadt nicht reagiert, sagte der Nachbar damals dem SÜDKURIER. Diese konterte, sie habe eine einfache Lösung vorgeschlagen, doch der Anwohner habe nachträglich weitere und nicht angemessene Forderungen gestellt.
Die nächste Runde vor Gericht
Da es zu keiner Einigung kam, zog der Anwohner erneut vor Gericht, dieses Mal vor das Verwaltungsgericht Freiburg. Dort nahm er eine Klage gegen die Baugenehmigung wieder auf, die er zwischenzeitlich hatte ruhen lassen – in der Hoffnung auf gütliche Einigung. Der Anwohner ging davon aus, dass die Baugenehmigung für den Schulneubau rechtswidrig ist. Nachdem ihm das Gericht in Mannheim Recht gegeben hatte, hätte das Regierungspräsidium Freiburg sie zurückziehen müssen, meint er.

Genau dies überprüfte nun das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg und kam zu dem Schluss, dass es den Bebauungsplan für fehlerfrei hält und auch an der Baugenehmigung nichts auszusetzen hat. Der Kläger könnte nun als einziges weiteres Rechtsmittel noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
Über diese Zulassung müsste der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entscheiden, wie VG-Pressesprecher und Vorsitzender Richter Klaus Döll auf Nachfrage erläutert. Die Stadtverwaltung Konstanz aber „misst dem keine Erfolgsaussichten bei“. Eine angedachte Mediation hat laut Klaus Döll zwischen den Beteiligten nicht stattgefunden, „lediglich Vergleichsverhandlungen, welche allerdings nicht zum Erfolg führten“.
Der Anwohner betonte derweil mehrfach, er habe – anders als von der Stadt Konstanz dargestellt – nie gegen den Erweiterungsbau an sich gekämpft. Aber mit einigen Punkten in der Planung und dem Umgang mit ihm sei er nicht einverstanden gewesen. Die Verantwortung für die jahrelange Verzögerung des Bauvorhabens weist er auch von sich: „Das Gebäude könnte schon lange stehen, wenn die Stadt mich nicht übergangen hätte“, teilte er schon in der Vergangenheit mit.
Freude bei Lehrern und Eltern
Die Schulgemeinde dagegen freut sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg. „Wir sind sehr erleichtert darüber, dass wir nun endlich Gewissheit haben, dass die Bauarbeiten begonnen werden können und das langjährige Warten ein Ende hat“, sagt Schulleiterin Uta König. „Wir sehen der Bauzeit und den damit einhergehenden Organisationsmaßnahmen mit Respekt entgegen, freuen uns aber sehr darauf, endlich die dringend benötigten Räumlichkeiten für unsere Schülerinnen und Schüler zu erhalten.“
Im Neubau entstehen sechs zusätzliche Klassenzimmer sowie Flächen für den Ganztagsbetrieb. „Die Stadt liegt im Zeitfenster, um die zugesagten Fördergelder fristgerecht abzurufen“, teilt die Pressestelle mit.
Das Gebäude soll bis zum Schuljahresbeginn 2027/28 fertiggestellt sein. Da während der Baumaßnahme vier Klassenräume entfallen, hat die Stadt für zwei Jahre Container-Module angemietet. „Diese wurden in fußläufiger Entfernung zur Grundschule errichtet und während der Sommerferien eingerichtet“, so die Pressestelle. Die Schule nennt das neue Gelände „Campus“.