Regina Weinacht, Vorsitzende Richterin, ist sauer: „Ich finde, das ist eine Zumutung.“ An anderer Stelle sagte sie: „Das kann man nicht auf die Schnelle angucken.“ Sie sitzt vor einem Stapel eben vorgelegter Dokumente, mit denen ein 65-Jähriger freigestellter Finanzbeamter aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis beweisen will, dass er für manche Delikte der Untreue gegenüber Eigentümergemeinschaften zu Unrecht vor dem Schöffengericht Villingen-Schwenningen verurteilt wurde.
Dieses verhängte für 90 Fälle der Untreue sowie falsche eidesstattliche Versicherung und Subventionsbetrug drei Jahre und drei Monate Haft. Das Gericht stellte einen Schaden von fast 700.000 Euro fest. Dagegen haben der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und sechs Monate gefordert hatte, Berufung eingelegt.
Jetzt wird vor dem Landgericht Konstanz erneut verhandelt. Nach einem Schreiben der Handelskammer hat diese dem 65-Jährigen am 3. Februar 2020 untersagt, weiter als Verwalter von Wohnimmobilien tätig zu sein. Denn niemals habe die seit dem Jahr 2018 nötige Erlaubnis dazu vorgelegen.
Der Hausverwalter legt in der Berufungsverhandlung Dokumente vor, die beweisen sollen, dass gar kein großer Schaden entstanden sei durch Barabhebungen und Querüberweisungen von einer Eigentümergemeinschaft zur anderen.

Doch die Richterin weist einen Teil der Papiere zurück: „Aufstellungen, die Sie selbst gefertigt haben, beweisen gar nichts.“ Sie fordert Belege wie Rechnungen und klare Verwendungszwecke. Sie macht darauf aufmerksam: Festgestellte Ausgleichszahlungen, die tatsächlich geflossen sind, beträfen gar nicht die Eigentümergemeinschaften, um die es im Prozess geht. Wenn widerrechtlich entnommene Gelder von einer Eigentümergemeinschaft zur anderen verschoben wurden, könne sich das der Hausverwalter nicht anrechnen. Denn das Finanzloch sei damit ja nicht gestopft.
Der Mann, der auf Milde in der Berufung hofft, macht geltend, dass es immer wieder Sammelüberweisungen gegeben habe, und er entscheidende Unterlagen abgeben musste. Als Zeugen sprechen mehrere Verwalter, die seine Aufgaben bei Eigentümergemeinschaften inzwischen übernommen haben. Sie geben an, es habe durch den Mann keinen Ausgleich der Fehlbeträge gegeben.

In der Verhandlung wurden Vorwürfe eingestellt, die etwa 6000 Euro umfassen. In Frage stehen zudem Falschangaben des Angeklagten bei der eidesstattlichen Versicherung. Gegen den Hausverwalter lag wegen Nichterscheinens bei einer Gerichtsvollzieherin ein Haftbefehl vor. Diese traf den Mann bei einer Eigentümerversammlung an. „Ich habe keine Arbeitsunfähigkeit gesehen“, sagte sie als Zeugin vor Gericht. Die beiden Verteidiger führen an, es sei der letzte Tag gewesen, an dem der Hausverwalter krank geschrieben war.