Es gibt diesen einen Satz, den ein aussagender Bankbeschäftigter am Landgericht oft wiederholt.
„Sich als Mitarbeiter solchem Risiko auszusetzen, nur um den Kunden ein Gefallen zu tun. Dafür fehlt mir jegliche Fantasie.“
Es ist der zweite Tag im Prozess gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Sparkasse Schwarzwald-Baar, die am Standort Furtwangen Kundengelder veruntreut haben sollen. Mit einem Schaden von 836.255 Euro.
So kam die Sparkasse hinter den Betrug
Und es geht um Fragen wie: Wussten die Kunden etwas von besonderen Verwahrungsvereinbarungen? Welche Rollen spielte, neben dem 61-jährigen Angeklagten, seine Kollegin? Und wie kam die Sparkasse dem Betrug auf die Spur?
„Es gab Auffälligkeiten. Transaktionen, die großvolumig über Sparkonten abgewickelt wurden, was seltsam war, weil das bei uns eigentlich über Girokonten läuft“, sagt der Bankbeschäftigte vor Gericht. An den Sparkassen internen Ermittlungen war er beteiligt.

Schon in der einstündigen Anklageverlesung am ersten Prozesstag war deutlich geworden, wie systematisch der 61-Jährige vorging – indem er ohne Wissen der Kunden für sie erst ein Sparkonto eröffnete, das Kundengeld darauf transferierte, es in Bar wieder abhob und für sich behalten haben soll.
Doch: Entscheidend waren für die Sparkassen internen Ermittlungen nicht nur die Transaktionen, sondern auch eine Videoaufzeichnung aus der Geschäftsstelle in Furtwangen.
Es gab eine Videoaufzeichnung
Darauf zu sehen: Der 61-Jährige, wie er mit einem fremden Sparbuch zur Auszahlungsstelle ging, sich das Geld in Bar auszahlen ließ, es in einem Kuvert steckte. Und ein paar Minuten später ohne Kuvert wieder wiederkam, so der aussagende Bankbeschäftigte. „Auf den Videoaufzeichnungen waren aber keine Kunden zu sehen. Das fanden wir merkwürdig.“
Darauf angesprochen habe der 61-Jährige gesagt, er wolle das Geld den älteren Kunden, die kaum noch mobil waren, nach Hause bringen. Quasi als Service-Leistung.
Doch: Schon einen Tag später habe der Angeklagte selbst den Betrug eingeräumt. Bei der Öffnung seines Schließfachs, und bei der Öffnung des Schließfachs seiner 42-jährigen Kollegin, waren auch tatsächlich fremde Gelder gefunden worden.
Ungeklärt ist vor Gericht, inwiefern die Kunden wussten, dass ihr Vermögen in den Schließfächern der Mitarbeiter lag. Oder es gar selbst veranlasst hatten. Denn: Es gibt durchaus Verwahrungsvereinbarungen, die das nahelegen könnten.

Den unterschiedlichen Aussagen – noch während der Sparkassen internen Ermittlungen – nach, könnte es zumindest in einem Fall den Wunsch einer Kundin gegeben haben, ihr Geld woanders zu lagern, um zu verhindern: Dass ein gesetzlicher Betreuer darauf Zugriff hätte.
Ein Freundschaftsdienst oder Betrug?
Das Geld dieser Kundin ist im Schließfach der 42-jährigen Mitangeklagten gefunden worden. Warum? Weil das Schließfach des 61-Jährige schon voll gewesen sei und er seine Kollegin darum gebeten habe. Um der Kundin einen Freundschaftsdienst zu erweisen.
Kundengeld gehört nicht ins Schließfach
„Aber: Kundengeld gehören auch bei uns nicht ins eigene Schließfach. Die gehören dem Kunden. Sie dürfen sich gar nicht im Zugriff des Mitarbeiters befinden“, sagt der aussagende Bankbeschäftigte – und wiederholt diesen einen Satz: „Sich als Mitarbeiter solchem Risiko auszusetzen, nur um den Kunden ein Gefallen zu tun. Dafür fehlt mir jegliche Fantasie.“