Nach der Soforthilfe kommt die Ernüchterung: Die L-Bank, die im Jahr 2020 die Fördermittel des Landes Baden-Württemberg für die Zeit des ersten Lockdowns ausbezahlt hat, rechnet nun ab. Bis 19. Dezember mussten Betriebe angeben, ob und wenn ja, in welcher Höhe sie etwas zurückzahlen müssen. Im Frühjahr sollen die entsprechenden Bescheide ergehen.
Das müssen offenbar einige, wie der Präsident der Handwerkskammer Konstanz, Georg Hiltner, kürzlich sagte: „Unsere Betriebe sind teilweise verunsichert, teilweise sehr verärgert, was sich auch in unserer Hotline entlädt.“

Auch im Schwarzwald-Baar-Kreis müssen wohl einige mit Rückzahlungen rechnen. Vor allem Friseure seien nach seinem aktuellen Kenntnisstand betroffen, sagt Rainer Wagner, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Schwarzwald-Baar. „Manche müssen den vollen Betrag zurückzahlen“, sagt er.
Der Grund: Als Fallstrick hat sich der Zeitraum der Berechnung erwiesen. Als die Soforthilfe kam, waren viele Unternehmen wegen des Lockdowns bereits seit zwei Wochen geschlossen. In den Berechnungszeitraum des auf drei Monate angelegten Förderzeitraums floss aber auch die Zeit ein, als beispielsweise die Friseure wieder geöffnet hatten. In Baden-Württemberg war das ab 4. Mai 2020 der Fall.
Rückstau, viel Arbeit und der Bemessungszeitraum
Die Folge: In den Salons hatte sich ein großer Rückstau gebildet, jeder wollte nach wochenlanger Schließung die Corona-Matte geschnitten haben und die Friseure hatten überdurchschnittlich viel zu tun. Die Crux: „Die Fördermittel wurden anhand des Umsatzes im Vergleichsmonat 2019 berechnet“, erläutert Rainer Wagner.
Der Mai 2019, als Corona noch kein Thema war, war für die Betriebe insofern ein völlig normaler Monat ohne besonders viel Kundenaufkommen.

„Der erste Lockdown fiel zudem in den Zeitraum vor der Förderung“, erklärt Rainer Wagner das Problem, mit dem sich nun viele konfrontiert sehen. „Das heißt: Es herrschte schon in den beiden Wochen zuvor Flaute in der Kasse und dafür gibt es keine Förderung.“
Hinzu kam, dass die Überbrückungshilfe I lediglich betriebliche Fixkosten abdeckte, aber keinen unternehmerischen Lohn vorsah. Ausgaben wie Miete für die Privatwohnung mussten die Betroffenen selbst bestreiten. Rainer Wagner weiß, dass viele hierfür ihre private Altersvorsorge anzapfen mussten.
Die Kreishandwerkerschaft rate den Betroffenen, auf jeden Fall den Bescheid abzuwarten und bis dahin keine Zahlungen vorzunehmen. „Man darf gespannt sein, ob das Land nachträglich noch an den Stellschrauben dreht.“ In den Verbänden werde entsprechende Lobbyarbeit betrieben. „Ob das zum Erfolg führt, steht aber in den Sternen.“