„Fazit: Wir bekommen zu wenig Geld“, fasste Martin Fetscher, der Leiter des Abfallwirtschaftsamtes des Landratsamts, das Problem im Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistags zusammen. Zu wenig zahlten die Dualen Systeme als Kostenausgleich für die Reinigung der Glascontainer-Standplätze.
Der Fehlbetrag im Schwarzwald-Baar-Kreis beläuft sich laut Abfallwirtschaftsamt auf ungefähr 110.000 Euro, Stand 30. Juni 22. Die Kalkulation habe gezeigt, dass die Nebenentgelte für Standplatzreinigung, die der Landkreis bislang erhält, nicht auskömmlich seien, so Fetscher.
Diese Reinigungsarbeiten sind zum Teil sehr aufwändig. Die Müllablagerungen nehmen mitunter derartige Ausmaße an, dass die Stadt Villingen-Schwenningen nun einige Standorte per Video überwacht.
Preissteigerungen nicht berücksichtigt
Die Nebenentgeltvereinbarung sei daher zum Jahresende 2022 gekündigt worden – eine Voraussetzung, dass ab 2023 höhere Forderungen geltend gemacht werden könnten. Die Mustervereinbarung, die zuvor galt, berücksichtigte keine Preissteigerungen.
Der Landkreis hatte bislang 84,2 Prozent der erhaltenen Nebenentgelte für die Reinigungsarbeiten an die Städte und Gemeinden im Kreis weitergegeben. Der Landkreis schlage vor, die Einnahmen von den Dualen Systemen zur Standplatzreinigung so aufzuteilen, dass die Kommunen einen Anteil von 88,62 Prozent der Nebenentgelte enthalten.
Sobald angepasste Abrechnungssätze mit den Dualen Systemen vereinbart werden können, soll ein Vereinbarungsentwurf mit den Gemeinden abgestimmt und dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.
VS-Oberbürgermeister zeigt sich „unglücklich“
„Unglücklich über die Situation“ zeigte sich Jürgen Roth, CDU-Kreisrat und Oberbürgermeister von Villingen-Schwenningen. „Was passiert mit dem Aufwand des Landkreises? Wer kommt dafür auf, wir als Kommunen oder der Gebührenzahler?“ Außerdem erschließe sich ihm nicht, warum 88,6 statt 99 Prozent weitergegeben würden. Die Kalkulation sei eine Excel-Tabelle, die er Roth zur Verfügung stellen wolle, sagte Fetscher.
Per Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, auf Basis der vorliegenden Kostenkalkulation und der Ergebnisse der bevorstehenden Verhandlungen mit den Dualen Systemen einen Entwurf für die Neufassung der Vereinbarung zu erarbeiten und dem Gremium vorzulegen.
Einmütig wurde außerdem beschlossen, dass die Kostenerstattung für die Bereitstellung und den Unterhalt der Glascontainer-Standplätze ab 2023 anhand des kalkulierten Aufwands des Landkreises zum Aufwand der Kommunen einheitlich weitergegeben wird.