Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum ist ein Dauerthema. Ob Augenärzte, Gynäkologen oder Hausarzt: Wer als Neupatient versucht, in einer Praxis aufgenommen zu werden, scheitert oft schon an einer entsprechenden Bandansage am Telefon.
Lange Fahrten – und schon das ist ein Glücksfall
Im Schwarzwald-Baar-Kreis hat sich vor eineinhalb Jahren auch die kinderärztliche Versorgung dramatisch verschärft: Nach der altersbedingten Schließung der Praxis von Christoph Leonhardt in Villingen hat sich kein Nachfolger gefunden. Eltern sind zum Teil in weit entfernt liegenden Praxen untergekommen – wenn sie das Glück hatten, irgendwo genommen zu werden.
Selbst wenn nun ad hoc jemand Interesse hätte: Er oder sie könnte sich gar nicht niederlassen. Wie aus der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) hervorgeht, ist der Schwarzwald-Baar-Kreis momentan für Kinderärzte gesperrt.
Und was ist mit dem Praxissitz von Christoph Leonhardt geschehen? Die Antwort der KV fällt kurz und bündig aus: „Der Sitz ist ausgeschrieben gewesen, es hat sich niemand beworben, daher ist der Sitz weggefallen“, sagt KV-Sprecher Kai Sonntag. An diesem Beispiel zeige sich aber auch, dass nicht die begrenzte Anzahl von Sitzen das Problem darstellt, sondern der Mangel an Ärztinnen und Ärzten.
„Wir tun, was wir können“, so Sonntag. Was die KV allerdings nicht tut: Den Schwarzwald-Baar-Kreis für Kinderärzte in ihr Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ (ZuZ) aufnehmen. Für Hausärzte, die sich hier niederlassen wollen, ist eine Förderung in Gestalt finanzieller Anreize möglich. Warum also nicht für Kinderärzte?
Wem gehört denn nun der Schwarze Peter?
Wie so oft, scheint es, schieben KV und Politik den Schwarzen Peter hin und her. Nach den veralteten, da aus der frühen 90er Jahren stammenden Berechnungen der Politik – die auch die KV gern ins Feld führt – ist der Landkreis „überversorgt“. Und in einem „überversorgten“ Bereich, „würde eine Förderung keinen Sinn ergeben“, sagt Sonntag.
Bis zu 80.000 Euro Zuschuss
Gleichwohl sieht man bei der KV offenbar keinen Bedarf, eine Förderung anzubieten, wenn sich abzeichnet, dass eine Kinderarztpraxis mit mehr als 2000 Patienten pro Quartal keinen Nachfolger findet. Immerhin wirbt die KV auf ihrer Webseite mit bis zu bis zu 80.000 Euro Investitionskostenzuschuss bei Übernahme einer Praxis.
Anreize – aber wo?
Eine solche Aussicht hätte einem potenziellen Nachfolger die Entscheidung für den ländlichen Raum womöglich erleichtert. Oder wie es auf der KV-Homepage heißt: „Mit dem Programm „Ziel und Zukunft (kurz: ZuZ)“ begegnet die KV Baden-Württemberg dem Ärztemangel und schafft Anreize für die ärztliche Tätigkeit im Südwesten.“
Versorgungslücken sind allgegenwärtig
Aber: „Wir können keine reinen Nachbesetzungen in gesperrten Gebieten fördern“, sagt KV-Sprecher Sonntag. „Zum einen müssten wir dann praktisch alle Praxisübernahmen fördern, da es ja überall das Problem gibt, dass eine Versorgungslücke entsteht, wenn eine Praxis ohne Nachfolger geschlossen wird. Zum anderen, rein formal, will der Gesetzgeber eigentlich nicht, dass in gesperrten Gebieten Praxen an einen Nachfolger übergeben werden.“