In der Führerscheinstelle des Landratsamtes des Schwarzwald-Baar-Kreises herrschte im vergangenen Sommer Hochbetrieb: Am 19. Juli endete die Frist für den Umtausch der Führerscheine für die Jahrgänge 1953 bis 1958.
Doch schon bei der Beantragung wurden die Führerscheinbesitzer darauf hingewiesen, dass es mit dem Erhalt des Kartenführerscheins „etwas dauern“ werde.
Nicht mal eine Antragsbestätigung gibt es
Nach der Abgabe des biometrischen Passbildes und der Vorlage von Personalausweis und Führerschein solle man warten, bis man angeschrieben werde. Immerhin: Die Gebühr für den neuen Führerschein sei erst bei der Abholung fällig, erklärten die Mitarbeiter.
Allerdings erteilte die Behörde keine Bestätigung, dass der neue Führerschein noch fristgerecht beantragt worden war. So erlebte es auch die Autorin dieses Textes. Das Problem: Auch bald vier Monate nach Fristablauf haben viele Antragsteller bis jetzt immer noch keinen neuen Kartenführerschein erhalten, der für sie aber längst vorgeschrieben ist.
Wie läuft überhaupt der Umtausch der Führerscheine im Schwarzwald-Baar-Kreis? Und was passiert bei einer Polizeikontrolle, wenn der Führerscheinbesitzer noch keinen neuen Kartenführerschein besitzt, aber nicht nachweisen kann, dass er ihn fristgerecht beantragt hat?
Größerer Andrang bei der Führerscheinstelle
Grundsätzlich habe die Führerscheinstelle des Landratsamtes des Schwarzwald-Baar-Kreises jährlich rund 1000 Umstellungsanträge auf den EU-Kartenführerschein bearbeitet, erklärt Pressesprecherin Heike Frank.
Aufgrund der gesetzlichen Umstellungsfristen sei diese Zahl im Jahr 2021 auf rund 1500 gestiegen. Bis zum 30. September 2022 seien 3500 Anträge bearbeitet worden. Davon seien rund 2700 Führerscheine an die Antragsteller versendet worden.

Ende Oktober lagen der Führerscheinstelle zirka 250 Umstellungsanträge der Jahrgänge 1953 bis 1958 vor. „Diese werden bis Mitte/Ende November bearbeitet sein“, versichert Frank. Danach beginne die Bearbeitung der rund 800 Anträge von Antragstellern anderer Jahrgänge.
Die Frist für den Umtausch der Führerscheine der Jahrgänge 1959 bis 1964 endet am 19. Januar 2023. Eine Verlängerung dieser Frist ist momentan nicht geplant.
Führerschein-Umtausch: Warum und wie lange?
Und was passiert, wenn ein Antragsteller seinen neuen Führerschein beantragt hat, aber bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, weil er ihn noch nicht erhalten hat? Laut Gesetz wäre dann ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig.
„Uns ist noch kein Fall bekannt, bei dem diese Konstellation zum Tragen gekommen wäre,“ erklärt Heike Frank.
So reagiert die Polizei
Der Anruf bei Dieter Popp, stellvertretender Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeit des Polizeipräsidiums Konstanz, gibt Sicherheit. „Beide Führerscheine haben Gültigkeit“, betont er.