Er muss achteinhalb Jahre ins Gefängnis und anschließend in Sicherungsverwahrung: So lautet das Urteil gegen einen 68-Jährigen aus Villingen.

Allerdings hatte der Verurteilte noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Ist das passiert? Nachfrage bei Mirja Poenig, Richterin und Pressesprecherin am Landgericht Konstanz.

Stand Freitag, 30. Mai 2025, kann sie mitteilen: Gegen das Urteil seien vom Täter keine Rechtsmittel eingelegt worden.

Dem Opfer Beruhigungsmittel verabreicht

Das Landgericht unter Vorsitz von Richter Joachim Dospil hatte den Mann am Mittwoch, 21. Mai, wegen schweren sexuellen Missbrauchs und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er hatte seine Enkelin und die Enkelin seiner Lebensgefährtin mehr als 200 Mal sexuell missbraucht und eines der Kinder mit einem Beruhigungsmittel ruhig gestellt.

In dem Prozess waren auch weitere Fälle zur Sprache gekommen, die bis in die 1980er-Jahre zurückreichen, jedoch inzwischen verjährt sind.

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Was sind eigentlich Rechtsmittel?

In einem Strafverfahren können innerhalb einer Woche Rechtsmittel wie Berufung oder Revision beantragt werden.

Bei der Berufung kann ein erstinstanzliches Urteil angefochten und in die nächst höhere Instanz – beispielsweise das Oberlandesgericht – gebracht werden. Dabei wird das Verfahren noch einmal aufgerollt und der Sachverhalt überprüft.

Bei einer Revision wird ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft, der sachliche Inhalt wird dabei nicht neu geprüft.