Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die beiden 24 und 28 Jahre alten Männer sind massiv. Sie sollen einer jungen Frau am 12. September 2023 Schlimmes angetan haben und müssen sich deshalb seit Montag, 11. März, vor dem Landgericht Rottweil verantworten. Die junge Frau war beim Auftakt nicht anwesend.
Konkret warf die Anklage dem Duo beim Prozessauftakt vor, der Frau in Tuttlingen zunächst in einem Getränk heimlich ein Betäubungsmittel verabreicht zu haben.
Laut Anklage mit Gewalt zum Sex gezwungen
Sie sollen sie dann nach VS-Schwenningen gebracht und dort in Wohnung eines der beiden Männer zum Sex gezwungen haben. Die Frau habe sich gewehrt, doch die Männer hätten sie festgehalten und vergewaltigt.
Damit war die Liste der Anklagepunkte aber noch nicht abgearbeitet. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich überzeugt, dass die Männer die Frau anschließend halb nackt wieder nach in Tuttlingen zurückgebracht und dort ausgesetzt hätten.
Und dies, nachdem sie ihr zuvor Geldbeutel und die SIM-Karte des Handys weggenommen hätten, damit sie nicht Hilfe holen konnte.
Vorwurf: Männer sollen Notlage der Frau ausgenutzt haben
Und wie kam es aus Sicht der Anklage überhaupt zu diesem Zusammentreffen der Männer mit der Frau?
Die Frau habe zunächst in Tuttlingen mit einer Freundin Alkohol getrunken gehabt. Dann habe sie die Freundin zum Bahnhof begleitet. Später habe sie dann festgestellt, dass ihr Hausschlüssel in der Tasche der Freundin gelandet sei. Diese Notsituation hätten die beiden jungen Männer ausgenutzt.
Absichtlich eingesperrt im Mercedes?
Warum fuhr die Frau überhaupt mit nach VS-Schwenningen? Laut Anklage sei die junge Frau im Auto eingesperrt gewesen, sie habe mehrfach versucht, auszusteigen, doch die Kindersicherung sei eingeschaltet gewesen, weshalb sie nicht aus dem Auto konnte.
Der Jüngere der beiden hatte bis zur Tat im September vergangenen Jahres einen Arbeitsplatz und sich kurz zuvor einen Mercedes gekauft. Mit dem Wagen waren die beiden und ihr Opfer auch unterwegs.
Beide Männer schilderten den Verlauf des Abends völlig anders als die Anklage. Vor allem sagen sie: Die junge Frau habe von beiden Männern Sex gewollt.
Haben Überwachungskameras nichts aufgenommen?
Der Ältere der beiden sagte, die Frau habe ihm an einer gut einsehbaren Stelle die Hose runtergezogen und ihn oral befriedigt. Er wies auf Überwachungskameras in einer Unterführung und einem Lebensmittelgeschäft in Tuttlingen hin, die diese Szene eigentlich aufgenommen haben müssten.
Später habe sie den Jüngeren in der Schwenninger Wohnung im Schlafzimmer zum Sex überredet, danach den Älteren auf dem Sofa.
Frau soll Drogen verlangt und gedroht haben
Anschließend sei man zu dritt in Schwenningen unterwegs gewesen. Dabei habe die Frau gedroht, wenn die Angeklagten ihr keine Drogen besorgen würden, würde sie sie bei der Polizei wegen Vergewaltigung anzeigen. Sie habe schon das Handy in der Hand gehalten und die Nummer der Polizei gewählt.
Man sei dann, schilderten beide, in Tuttlingen zu einem Gebäude hinter der Firma Aesculap gegangen, wo es möglicherweise Koks zu kaufen gab. „Ich hatte nur noch zehn Euro“, betonte der Ältere. Er habe nicht gewusst, wovon sie das Rauschgift bezahlen sollten.
Angeklagter bricht mehrfach in Tränen aus
Der Jüngere der beiden Angeklagten brach während seiner ausführlichen Schilderung der Tatnacht wiederholt in Tränen aus.
Laut seinen Worten habe die junge Frau während der Rückfahrt nach Tuttlingen immer wieder ihre Füße auf die Konsole gelegt, was er nicht wollte, da das Auto noch neu war. Daher habe er sie überredet, auf den Rücksitz umzusteigen, wo die Kindersicherung eingeschaltet war.
Sie hätten die junge Frau vor ihrer Wohnung aussteigen lassen. Sie habe ihre eigenen Sachen und auch Kleidungsstücke des Jüngeren angehabt.
Widerspruch zur Anklage
Das wiederum ist ebenfalls ein Widerspruch zur Anklage: Laut Staatsanwaltschaft wurde die junge Frau in den frühen Morgenstunden von Anwohnern entdeckt, nachdem sie um Hilfe gerufen hatte. Da habe sie keine Oberbekleidung getragen.
Der Prozess wird am 21. März um 9 Uhr fortgesetzt, möglicherweise dann mit der Aussage des mutmaßlichen Opfers.