Rund 81.600 Kunden bekommen seit Anfang Juli Post von der Sparkasse Schwarzwald-Baar. Sie werden aufgefordert, den neuen Nutzungsbedingungen der Sparkasse zuzustimmen. Es geht um die Erhöhung der Kontoführungsgebühren zum 1. Oktober.
Rund 20 Prozent Erhöhung
Um rund 20 Prozent wird die Sparkasse zu diesem Stichtag die Entgelte für die privaten Girokonten ihrer Kunden verteuern. Beim gängigen Standardkonto „Giro Komfort“ werden die Kunden ab Oktober mit 9,50 Euro monatlich zur Kasse gebeten. Bisher lag die Monatsgebühr bei 7,90 Euro.
Das Paket Giro-Premium erhöht sich von 11,90 auf 14,50 Euro. Allerdings hat die Sparkasse für dieses Premium-Modell noch ein paar Extras draufgelegt: Beispielsweise bleiben Bargeldabhebungen mit der Kreditkarte im Ausland damit gebührenfrei.

Einige Kunden machten zuletzt an den Bankautomaten eine unangenehme Erfahrung. Beim Versuch, Geld abzuheben, öffnet sich am Bildschirm ein Fenster und fordert die Kundschaft auf, zuerst den neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Der ein oder andere ärgerte sich über diese vermeintlich moderne Form der Wegelagerei.
Keine Nötigung am Geldautomat
Michael Pohl, der Pressesprecher der Sparkasse, weist diese Deutung allerdings mit Nachdruck zurück. Die Kunden würden keineswegs am Automaten zu einer Zustimmung für die Gebührenerhöhung genötigt, um an ihr Geld kommen zu können. Sie könnten ganz einfach mit dem Button „Überspringen“ das Fenster schließen und dann wie gewohnt Geld abheben. Außerdem, so unterstreicht Pohl, wurden alle betroffenen Kunden seit Juli per Brief schon vorab über die Erhöhung informiert.
Unkomplizierte Zustimmung ermöglichen
Die Sparkasse tue alles, den Kunden über verschiedene Kanäle eine „unkomplizierte Zustimmung“ zu ermöglichen. „Diese ist per QR-Code, in der Sparkassen-App, im Online-Banking, am Geldautomat und natürlich persönlich in unseren Geschäftsstellen möglich“, verdeutliche Pohl. Denn: Die Sparkasse benötigt von jedem Inhaber eines Girokontos eine aktive Zustimmung.
Früher konnten derartige Gebührenerhöhungen einfacher durchgesetzt werden. Wenn ein Kunde nicht eigens aktiv Widerspruch einlegte, wurde seine Zustimmung vorausgesetzt. Das ist nun nicht mehr möglich.
Das bedeutet: Wenn ein Kunde nach dieser neuen Rechtslage nicht seine persönliche Zustimmung erteilt, darf die Sparkasse sein Konto nicht mehr weiterführen. Sie muss ihm in letzter Konsequenz das Konto kündigen.
Das hat im vergangenen Jahr, als schon einige Sparkassen im Bundesgebiet ihre Gebühren erhöht haben, zu allerhand Unsicherheit und Schlagzeilen geführt. Denn trotz aller Bemühungen konnten Sparkassen wohl nicht alle Kunden erreichen – oder zur Zustimmung bewegen.
Zehntausende Kontokündigungen im Rheinland
Diesen wurde dann die Kündigung ihrer Girokonten in Aussicht gestellt. Allein die Sparkasse Köln-Bonn hat im Januar laut Medienberichten rund 38.000 Kunden, die den neuen Bedingungen nicht zustimmten, aus diesen formellen Gründen die Konten gekündigt.

Zu einer solchen Eskalation soll es bei der Sparkasse Schwarzwald-Baar aber nicht kommen. Von den über 81.000 angeschriebenen Kunden, so berichtet Pressesprecher Michael Pohl, hätten seit Juli bereits „knapp 80 Prozent zugestimmt“. Dazu hätten sicher die vielen von der Sparkasse angebotenen Zustimmungskanäle beigetragen.
Bislang, sagt er, seien keine negativen Rückmeldungen eingelaufen. Die hohe Zustimmungsquote zeige vielmehr, „dass ein Großteil unserer Kunden Verständnis für die maßvolle Preisanpassung hat“, urteilt Pohl.
Denn die Sparkasse habe ihre Kontoführungsgebühren acht Jahre stabil gehalten. Die letzte Erhöhung erfolgte 2016. Dass die Kosten seither stark gestiegen seien, sei nachvollziehbar. Angesichts der hohen Zustimmungsquote gehe die Sparkasse nicht davon aus, dass sie Einlegern ihr Konto kündigen müsse.
Frist läuft bis 30. September
Noch haben die Kunden der Sparkasse Schwarzwald-Baar Zeit. Die Frist für ihre Zustimmung läuft bis 30. September. Kunden, die bis dahin nicht reagiert haben, werden in einem Folgeschreiben, das im September rausgeht, nochmals an die Zustimmung erinnert, teilt die Sparkasse mit.
Was anschließend geschieht bei Jenen, die ihre Zustimmung nicht erteilen, ist noch unklar.
Konkludente Zustimmung
Die Sparkasse Köln-Bonn ist beispielsweise so verfahren, dass sie zwar tausende Konten gekündigt hat. Doch wenn die Kunden ihr Giro-Konto innerhalb eines Monats nach der Kündigungsfrist weiter nutzten, galt das als konkludente, also stillschweigende, Zustimmung zu den neuen Geschäftsbedingungen. Die Kunden behalten damit ihr Konto und stimmen den höheren Gebühren zu. Nach diesem Muster sind auch andere Banken verfahren.