Alle Verantwortungsträger und viele Bürger blicken mit Sorge auf die Corona-Zahlen. Die Furcht vor einer zweiten Infektionswelle ist groß, vor allem seit nun zur Mitte der Sommerferien verstärkt erste Heimkehrer aus den Feriengebieten zurück in den Schwarzwald-Baar-Kreis kommen.

Die Fakten vom Gesundheitsamt: Zum Montag wurden der Behörde 563 Fälle gemeldet, die bereits wieder gesund sind, ein Plus von drei Fällen im Vergleich zum Freitag, 21. August. Die Zahl der bestätigten Coronavirus-Fälle liegt aktuell bei 625 (plus 9 Fälle zum Freitag, 21. August), die genesenen Fälle sowie 33 Todesfälle (keine Änderung) sind hierin enthalten. Somit liegt die Zahl der aktuell an Covid-19 Erkrankten bei 29 Personen, ein Plus von sechs Fällen gegenüber dem Freitag.

Helfer und Kundschaft stehen auf der Straße.
Helfer und Kundschaft stehen auf der Straße. | Bild: Hans-Juergen Goetz

Im Schwarzwald-Baar Klinikum befinden sich am Montag, 24. August, drei am Coronavirus erkrankte Personen und vier Verdachtsfälle. Klinikumssprecherin Sandra Adams ergänzt auf Nachfrage des SÜDKURIER: „Niemand liegt aktuell bei uns auf der Intensivstation, das heißt: Niemand muss aktuell beatmet werden.“ Und: Einer dieser Patienten sei ein Urlaubsrückkehrer, habe sich also vermutlich in den Ferien infiziert. Sandra Adams betont, dass das Klinikum mit seinen insgesamt 1000 Betten in Alarmbereitschaft bleibe. „Wir müssen jeden Moment damit rechnen, dass eine infizierte Person bei uns ins Haus kommt, etwa über die Notaufnahme. Deshalb halten wir derzeit auch Kapazitäten vor für den Fall, dass es plötzlich deutlich mehr stark Erkrankte gibt.“

Bei der Abstrichstelle in der Schwenninger Tennishalle begann die Woche mit einem Großansturm. Autos stauten sich an der Stadteinfahrt beim Messekreisel, alle drei Spuren aufs Messegelände waren überlastet. Die Polizei sorgte mit Absperrungen für Anfahrt-Klarheit. Einige Fahrzeuge mussten am frühen Nachmittag auch abgewiesen werden. Die Autokennzeichen machten es deutlich: Überwiegend VS und TUT. Die Menschen wollen Klarheit nach dem Urlaub, ob sie sich das Virus irgendwo eingefangen haben.

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In der Tennishalle wurde von Ende März bis Anfang August eine Fieberambulanz von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben. Der Unterschied zu heute: Es wurden von den Ärzten auch Diagnosen erstellt, jetzt wird wirklich nur das Testmaterial per Abstrich gesichert und den Laboren zugeleitet.

Wer Montag um 13 Uhr zur Eröffnung des Testcenters in Schwenningen vor Ort war, der kam dennoch bereits zu spät. Die Zufahrtsstraße war mit einer langen Schlange wartender Autofahrer in ihren Karossen bestückt. Die Leiterin der Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung, die Sunthausener Ärztin Karin Toderoff, sagte zum SÜDKURIER: „Warum müssen auch gleich alle auf einmal um 13 Uhr hier sein?“

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Das zentrale Corona-Abstrichzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in der Tennishalle in VS-Schwenningen, Waldeckweg 25, für symptomlose Personen, hat jeweils montags und donnerstags von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Es handelt sich um ein reines Abstrichzentrum. Personen mit Beschwerden werden weiterhin beim niedergelassenen Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt behandelt oder einer Corona-Schwerpunktpraxis zugewiesen. IN VS gibt es derzeit ausschließlich drei Schwerpunktpraxen, eine in Villingen, zwei in Schwenningen. Die Adressen bleiben nichtöffentlich, um diese Einrichtungen vor Nachfragen aller Art freizuhalten. Eine weitere Schwerpunktpraxis gibt es in Sankt Georgen.

Bei Unklarheiten ist die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes für gesundheitliche Fragen zum Coronavirus für Bürger mit der Telefonnummer: 07721-9137190 geschaltet. Die Hotline ist erreichbar: Montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr. Donnerstags von 8 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr. Freitags von 8 bis 11.30 Uhr.

Kostenfrei testen lassen können sich folgende Personengruppen:

  • Nach dem Urlaub: Reiserückkehrende aus dem Ausland. Bitte Nachweise (Flugticket, Bahnfahrt, Hotel- oder Tankquittung etc.) mitbringen.
  • Zum Test verpflichtet: Personen, die vom Gesundheitsamt zur Testung aufgefordert werden, weil sie gegebenenfalls als Kontaktperson ermittelt wurden. Bitte Ausdruck der Mail des Gesundheitsamtes mitbringen.
  • Besonderes Personal: Lehrkräfte und Beschäftigte in Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
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