Für so manchen ist die Einkommensteuererklärung eine Arbeit, die erst auf den letzten Drücker erledigt wird. Weil viele Steuerzahler bei der Abgabe dieser unliebsamen Fleißarbeit oft spät dran sind, ist das Thema nicht selten unterschwellig mit einem schlechten Gewissen verknüpft. Genau dieser Umstand bietet die Grundlage für eine noch recht neue Betrugsmasche.
Geschickte Masche
„Das ist schon geschickt gemacht“, sagt Steuerberaterin Bianca Rais mit Blick auf die Schreiben, die derzeit auch im Schwarzwald-Baar-Kreis im Umlauf sind. Die Steuerexpertin berichtet von mehreren Fällen, die ihr bekannt seien. Zumeist werden die Schreiben per E-Mail versandt, in seltenen Fälle auch per Post, wie das Bundeszentralamt für Steuern warnt. Der Briefkopf erscheint echt, und das Schreiben enthält auch nicht jene Fehler, die bei Betrugsmails in der Regel auf den ersten Blick auffallen.
Auf Seite eins der gefälschten Briefe wird – korrekt gegendert – die „sehr geehrte Steuerzahlerin“ und der „sehr geehrte Steuerzahler“ angeschrieben. Von einer verspätet eingereichten Steuererklärung ist darin die Rede, und einschlägige Paragraphen werden genannt. Geschickterweise ist gegen Ende des Briefs vermerkt – mit Hinweis auf die Auslastung des Bundeszentralamtes -, von telefonischen und schriftlichen Rückfragen Abstand zu nehmen. Formulierungen eben, die so oder ähnlich auch in echten Schreiben vom Amt vorkommen könnten.
Seriöser Anstrich
In Absatz drei packen die Betrüger den großen Hammer aus: „Bitte beachten Sie: Sollte bis zum in der Anlage angegebenen Zahlungsziel kein Zahlungseingang festgestellt werden, behalten wir uns Vollstreckungsmaßnahmen gemäß §§ 254 ff. AO vor“, heißt es dort, Verzugszuschläge und Vollstreckungskosten seien die möglichen Folgen. AO ist dabei die Abkürzung von Abgabenordnung, und auch den genannten Paragraphen gibt es wirklich.
Blatt zwei ist überschrieben mit dem Begriff „Rechnung“, in fetter Versalschrift weiß gesetzt auf schwarzem Hintergrund. Die aufgeführte Rechnungsnummer macht in ihrer Kombination aus Buchstaben und Ziffern einen seriösen Eindruck.
Auch die Summe haben die Betrüger geschickt taxiert. Im Schreiben, das der Redaktion vorliegt, werden 393,59 Euro genannt – hübsch ungerade und in einer Größenordnung, die vielleicht der eine oder andere noch bereit ist, rasch zu überweisen, um womöglich größerem Übel zu entgehen. „Sollten Sie solch eine solche E-Mail erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen“, rät das Bundeszentralamt.
Der Ausmaß des Betrugs ist unterdessen unklar, ebenso die Zahl jener, die Geld an die Betrüger überwiesen haben.
In welches Land die IBAN führt
Die Kriminellen tragen auch Sorge, dass die verlange Summe „geschickt und sicher“ überwiesen werden kann, in dem sie einen QR-Code auf das Schreiben gedruckt haben. Ganz am Ende dann der Fehler: Wer das Schreiben zu diesem Zeitpunkt noch aufmerksam liest und nicht schon längst von Panik ergriffen ist, der erkennt ein Konto mit einer spanischer IBAN-Nummer, auf das der Verspätungszuschlag zu überweisen sei.
Warum das Bundeszentralamt für Steuern seinen Zahlungsverkehr über eine iberische Bank abwickeln sollte, dürfte auch Gutgläubigen Spanisch vorkommen.