Ein anonymer Hinweis aus der Bevölkerung führte im Dezember 2023 zur Überprüfung eines Nagelstudios im Raum Bad Säckingen. Dem Hinweisgeber nach sollten anstelle der angemeldeten drei tatsächlich fünf Personen in dem Nagelstudio arbeiten. Dies teilt das Hauptzollamt Singen am 20. August 2025 in einer Pressemitteilung mit.
„Als die Kontrollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen den Salon betraten, standen zwei Arbeiterinnen, die gerade noch Kundinnen die Nägel verschönert hatten, auf und versuchten den Laden zu verlassen“, beschreibt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, die Kontrollsituation.
Illegaler Aufenthalt der Mitarbeiterinnen
Gegen die 45-jährige und die 29-jährige Arbeitnehmerin wurden Verfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes und der Ausübung einer Beschäftigung ohne erforderlichen Aufenthaltstitel eingeleitet.
Wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt wurde gegen den 35-jährigen Besitzer des Nagelstudios ein Strafverfahren eingeleitet.
Als Schadenssumme für die Sozialversicherung wurde durch die Deutsche Rentenversicherung ein Wert von knapp 7.000 Euro festgesetzt. Ende Juli dieses Jahres beantragte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen gegen den Inhaber einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen zu 50 Euro, der vom zuständigen Gericht erlassen wurde.
Der Strafbefehl ist rechtskräftig. (jak)