In einer Bäckerei wird Lachs gefunden, der am Vortrag abgelaufen ist. Bei einem Metzger finden sich schmutzige Messer, in einem Restaurant werden die Lebensmittel offenbar nicht richtig gelagert. Solche Vorfälle sind wenige Tage später im weltweiten Netz zu lesen – auf der offiziellen Seite des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung mit Namen und Mängelliste. Doch muss die Behörde eigentlich immer so streng sein?
Übrige Sachen vom Vortag nicht weggeräumt
Für die Bad Dürrheimer Bäckerei Fischerkeller etwa war es ein verhängnisvoller Besuch: Ende vergangenen Jahres fanden die Lebensmittelkontrolleure dort bei einer Nachkontrolle zwei geöffnete Packungen Lachs, die am Vortag abgelaufen waren. Eine weitere, noch ungeöffnete Packung im Kühlschrank war seit vier Tagen abgelaufen. „Die Sachen waren übrig, wir haben sie nicht weggeräumt“, erklärt Inhaber Adolf Fischerkeller die Situation. „Seitdem achten wir da verstärkt drauf“, betont er.
Ein böses Nachspiel
Auf den ersten Blick kein spektakulärer Fall. Für die Traditionsbäckerei mit 170-jähriger Geschichte hat die Sache jedoch ein wenig schönes Nachspiel. Ein anonymer Internet-Nutzer findet den Vorfall Wochen später auf der Homepage der Überwachungsbehörde und hinterlässt der Bäckerei eine schlechte Google-Bewertung.
Adolf Fischerkeller kämpft nun darum, den Eintrag wieder löschen zu lassen. „Es ist gut, dass es die Behörde gibt“, sagt Fischerkeller dennoch.
Gefühlte Strenge
Doch ist es nötig, von Seiten des Amtes so vorzugehen? Sind die Kontrolleure in den vergangenen Jahren nicht doch strenger geworden? Nein, sagt Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamtes Schwarzwald-Baar, unter dessen Dach die Lebensmittelüberwachung beheimatet ist. Das Vorgehen der Behörde habe sich in den vergangenen Jahren nicht signifikant verändert. „Allerdings waren während der Corona-Jahre zahlreiche Lebensmittelbetriebe geschlossen und die Kontrollzahlen waren deutlich reduziert. Daher kann das Zurückkehren zur Normalität subjektiv den Eindruck vermitteln, dass strenger kontrolliert würde.“
Klare Vorgaben für die Veröffentlichung
Außerdem sei die Verpflichtung zur Veröffentlichung relativ neu. Diese Information der Öffentlichkeit liege nicht im Ermessen der Behörde, sondern sei im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch klar geregelt. Beispielsweise bei wiederholten Verstößen müsse der Fall veröffentlicht werden.
Neunmal, so Heike Frank, habe das Amt im Jahr 2023 die Öffentlichkeit informiert. In den restlichen Fällen wurden informelle Maßnahmen wie Beratung, Belehrung oder Mängelberichte ergriffen. Über 3000 Lebensmittelkontrollen gab es im Bereich der Behörde im Jahr 2023 insgesamt, davon waren 1.800 ohne Beanstandung. 81 Bußgeldverfahren und drei Strafverfahren wurden eingeleitet.
Der Kontakt zu den 3700 Betrieben im Landkreis sei überwiegend sehr gut, erzählt Heike Frank. „Die Betriebe werden regelmäßig kontrolliert und sind Lebensmittelkontrollen somit gewohnt. Sie kennen die für sie zuständigen Kontrolleure und melden sich häufig auch bei Problemen oder Beratungsbedarf.“