Das Verfahren um den geplanten Windpark auf dem Höhenzug Länge hat sich mittlerweile etliche Jahre gezogen. Jetzt ist es zu einer Entscheidung gekommen. Bei einem ausstehenden Gerichtsverfahren ist es zu einem Vergleich zwischen dem Investor Solarcomplex aus Singen und der klagenden Naturschutz-Initiative gekommen.

Im Februar 2023 hatte das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamthöhe von knapp 250 Metern auf der Länge bei Neudingen und Fürstenberg genehmigt.

Weil drei dieser Windkraft-Anlagen in einem Vogelschutzgebiet errichtet werden sollen, hat die Naturschutzinitiative (NI) die Genehmigung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg beklagt und einen Eilantrag gestellt. Laut Initiative sei es Ziel gewesen, einen Baustopp bis zur Entscheidung über die Klage zu erreichen. Zu den festgelegten gebietsbezogenen Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes gehöre etwa die Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen, wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen.

Das könnte Sie auch interessieren

Eilverfahren nicht erfolgreich

„Leider war der Eilantrag nicht erfolgreich“, schreibt die NI in einer Pressemitteilung. Im Juni habe der VGH seinen umfangreichen Beschluss unter anderem damit begründet, es würde keine durchgreifenden Zweifel an der Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz des Vogelschutzgebiets bestehen.

Das könnte Sie auch interessieren

Offen gelassen habe der VGH allerdings, ob die Abschaltzeiten einer der Windkraftanlagen zum Schutz des Rotmilans ausreichen und ob eine ausreichende finanzielle Absicherung des Rückbaus der Anlagen besteht.

Die NI habe sich nun nach eingehender Prüfung schweren Herzens dafür entschieden, das Verfahren aufgrund fehlender Erfolgsaussichten durch einen gerichtlichen Vergleich zu beenden.

Was die NI erreicht hat

„Wir konnten nun längere Abschaltzeiten erreichen, ebenso eine deutlich bessere Absicherung des Rückbaus. Windindustrieanlagen in Vogelschutzgebieten lehnen wir grundlegend ab, da diese Gebiete dem Schutz der Vögel und nicht deren Industrialisierung dienen sollen“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI und Angelika Sitte, Sprecherin der NI-Regionalgruppe Baar.

„Wir werden uns nun verstärkt dafür einsetzen, dass die Ausschaltung des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes nach den Neuwahlen wieder rückgängig gemacht wird“, so die beiden weiter.