Tennenbronn – Ein Hochwasserereignis Anfang August 2018 hatte für Tennenbronn nachwirkende Folgen: Der Eichbach wurde infolge eines Starkregens derart überflutet, dass das Wasser unterhalb des Gasthofs „Adler“ über die Straße lief.
Die für den Wasserdurchfluss vorhandene Unterführung unter der Straße konnte die immensen Wassermassen nicht mehr aufnehmen, und so wurden das unterhalb der Straße liegende Gelände in der Kirchstraße und die anliegenden Firmen überschwemmt.
Künftig soll nun eine hydraulische Optimierung des Eichbachs solche Überschwemmungsereignisse verhindern helfen. Konrad Ginter, der im Rathaus Schramberg für den Tiefbau zuständig ist, erläuterte im Ortschaftsrat die Situation. „Aufgrund des zunehmenden Starkregens ist die Maßnahme dringend geboten“, erläuterte er. Die letzten auftretenden Regenereignisse würden den Handlungsbedarf deutlich zeigen.
Ginter erläuterte dem Ortschaftsrat ausführlich, dass die notwendigen Planungen inzwischen vorgenommen und die entsprechenden Genehmigungen eingeholt seien. Die Ausschreibungen sind ergangen, und die Firma Bonath aus Oberwolfach hat mit 474.041 Euro den Zuschlag erhalten.
Die Umlegung und Erneuerung des Kanals wird durch den Eigenbetrieb Abwasser erfolgen. Die dafür eingeplanten Kosten belaufen sich auf 60.098 Euro, während der Baukostenanteil für die Stadt, einschließlich der hydraulischen Optimierung und des Straßenbaus, 413.942 Euro betrage. Die ermittelten Kosten seien Bruttosummen, berichtete Ginter. Auch, dass Teile der Planungskosten bereits 2023 abgerechnet worden sind.
Joschka Joos vom Fachbereich Umwelt und Technik stellte anschließend den Regionalplan Südlicher Oberrhein zur Teilfortschreibung „Windenergie“ vor. In der Teilortbeschreibung „Windenergie“ werden in Hornberg und damit direkt an Tennenbronner Gemarkung angrenzend drei Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen. Diese Flächen befinden sich in rund drei Kilometern Luftlinie entfernt zum Kernort Tennenbronn. Die Siedlungsbereiche Eichbach, Gersbach und Schwarzenbach befinden sich allerdings in deutlich geringerer Entfernung. Der Abstand von 500 Metern zu den Wohngebäuden werde nach eingehender Überprüfung eingehalten, so Joschka Joos.