Zwei Baugenehmigungen und einen Antrag auf einen Bauvorbescheid hatte die Verwaltung der Stadt Triberg in die öffentliche Sitzung des Gemeinderats mitgebracht.
- Antrag auf Eis gelegt: Die Genehmigung von zwei Werbetafeln am Gebäude Hauptstraße 65, ehemals Metzgerei Hauser, gestaltete sich schwierig – dort befinden sich bereits zwei Werbetafeln für den City-Grill, eine davon hätte laut Gemeinderatsbeschluss vom Dezember 2020 bereits deutlich höher angebracht sein sollen, was bis heute nicht geschehen sei, wie Michael Hummel von der Freien Wählervereinigung feststellte. Nun beantragt der Bauherr für ein Eiscafé am Triberger Wasserfall erneut zwei Werbetafeln, eine soll straßenseitig über der Eingangstür mit 1,60 mal 0,8 Meter angebracht werden, die zweite mit zwei Metern Breite und einem Meter Höhe über dem Terrassenzugang auf der Giebelseite des Hauses. „Für mich stellt sich die Frage, warum wir eigentlich eine Satzung für Werbeanlagen haben, wenn wir jedes Mal eine neue Ausnahmegenehmigung geben müssen“, sagte dazu ziemlich aufgebracht Klaus Wangler seitens der CDU. Auch Susanne Muschal, SPD fand es gar nicht mehr nett – praktisch jedes Mal müsse es eine Befreiung geben, „das wird uns echt zu viel“, stimmte sie Wangler zu. Und wenn dem Bauherrn einfalle, noch mehr solcher Unternehmen zu gründen, müssten wohl weitere Werbetafeln her, so die allgemeine Meinung. Bürgermeister Gallus Strobel schlug als Kompromiss die Zurückstellung des Antrags vor, man müsse mit dem Bauherrn nochmals deutlich sprechen. Dieser Vorschlag wurde bei zwei Gegenstimmen angenommen.
- Vager Vorstoß: Eine weitere Bauherrin hatte einen Bauvorbescheid beantragt, um die Genehmigungsfähigkeit verschiedener baurechtlicher Maßnahmen zu prüfen. In der Retsche 1, wo es vormals ein Wohn- und Fabrikationsgebäude gab, will sie das Bestandsgebäude abreißen und an gleicher Stelle ein neues aufbauen. Alternativ soll geprüft werden, ob eher einem Teilabbruch des Dach- und Obergeschosses und dem anschließenden Wiederaufbau zugestimmt werde. Im Jahr 1980 war bereits eine Genehmigung zur Überdachung des Werkstattanbaus genehmigt worden, was aber nie umgesetzt wurde, die Genehmigung sei inzwischen erloschen. Auch da soll geprüft werden, ob eine erneute Baugenehmigung baurechtlich möglich sei. Dazu meinte Bernhard Fehrenbach von den Freien Wählern, dass zum einen die Straße dahin nur aus einem Feldweg besteht und es da auch abwasserrechtliche Probleme gibt. „Muss die Stadt da tätig werden?“, so seine Befürchtung. Strobel verneinte das für beides. „Wird das dann ein reines Wohnhaus?“, fragte Burkhart Müller, CDU. Das sei noch in keiner Weise sicher, es gehe derzeit nur um einen Vorbescheid – ein eventueller Bauantrag folge, wenn die potenzielle Bauherrin Sinn darin sehe. Michael Hummel war der Ansicht, man müsse das in jedem Fall genehmigen, schon damit man endlich mal wisse, ob und wie es dort weitergeht. Dieser Ansicht schloss sich das Gremium einstimmig an und gab sein Einvernehmen.
- Befreiter Freisitz: Einen überdachten Freisitz in Form eines Gartenhauses an der Grundstücksgrenze plant ein Paar am Ringmauerweg. Auf Punktfundamenten gegründet soll eine Holzkonstruktion über den Hang hinaus auf Stützen errichtet werden. Die Grundfläche fällt quadratisch vier auf vier Meter aus, der umbaute Raum wird 53 Kubikmeter betragen, das Konstrukt soll ein Flachdach mit Abdichtungsbahnen tragen. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Sonnenhalde“, allerdings liegt der Freisitz deutlich außerhalb des Baufensters, weshalb eine Befreiung von den Auflagen des Bebauungsplans benötigt wird. Einstimmig gab der Rat sein Einvernehmen.