Wer bereits laufend Arbeitslosengeld II-Leistungen (ALG II) bezieht, erhält auch weiterhin wie gewohnt sein Geld, informiert das Landratsamt. Für Neuanträge nehmen Bürger telefonisch Kontakt mit den Mitarbeitern des Jobcenters auf unter der Nummer 07461/926 444 00 oder via E-Mail kommunales-jobcenter@landkreis-tuttlingen.de. Der Antrag wird zugeschickt oder kann auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-tuttlingen.de heruntergeladen werden. Wer sich nicht sicher ist, ob er Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, weil er beispielsweise selbstständig war oder in einem Minijob gearbeitet hat, wendet sich an die Service-Hotline unter der Nummer 07461/926 44 00. Anträge können beim Landratsamt, Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen eingeworfen werden, per Post oder E-Mail versandt werden. Anträge werden zeitnah und unbürokratisch beantwortet.

Der Landkreis Tuttlingen ist Mitglied bei der Telelefonseelsorge Schwarzwald-Bodensee. Die Kontaktaufnahme wird zentral bundesweit gesteuert und dann an die entsprechende Telefonseelsorgeeinheit weitergeleitet.

Bei Gesprächsbedarf wenden Sie sich an die 0800/111 0 111 oder 800 111 0 222. Die Beratung via Chat ist wie folgt möglich: www.telefonseelsorge.de. Alle Anrufe sind kostenfrei.