Ein 32-Jähriger mit Aufenthaltstitel in Frankreich soll im September mit Komplizen in ein Fahrradgeschäft in Villingen eingebrochen sein. Die Beute: 97 E-Bikes im Wert von 444.000 Euro. Jetzt wurde der Fall vor dem Amtsgericht in Villingen verhandelt.

Räder für 440.000 Euro entwendet

Für die Staatsanwaltschaft war es ein Fall von schwerem Bandendiebstahl. Sie warf dem 32-jährigen Angeklagten vor, in der Nacht auf den 25. September mit mindestens zwei Komplizen in einen Fahrradladen in Villingen eingebrochen und 97 E-Bikes im Wert von 444.000 Euro entwendet zu haben.

3000 Euro Verdienst

Der Angeklagte ließ über seine Anwältin verlesen, dass er und seine Frau, eine ehemalige Zwangsprostituierte, von der Mafia gesucht würden und in Frankreich eine befristete Aufenthaltserlaubnis hätten. Der Angeklagte habe dringend Geld für seinen schwer herzkranken Vater gebraucht und von seinem Cousin ein Jobangebot bekommen, bei dem ihm 3000 Euro Verdienst versprochen worden seien.

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Von Straßburg aus sei die Bande in einem Transporter nach Villingen-Schwenningen gefahren, wobei der Angeklagte erst auf der Fahrt erfahren habe, dass es sich bei dem Job um einen Einbruchsdiebstahl handele. An diesem Punkt sei es ihm, auch in Hinblick auf seinen sterbenskranken Vater, nicht mehr möglich gewesen auszusteigen.

Vor dem Amtsgericht Villingen wird der Fall des 32-Jährigen verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, als Teil einer Bande 97 E-Bikes gestohlen ...
Vor dem Amtsgericht Villingen wird der Fall des 32-Jährigen verhandelt. Ihm wird vorgeworfen, als Teil einer Bande 97 E-Bikes gestohlen zu haben. | Bild: Dominik Zahorka

In Trossingen Wohnung gekauft

Der ermittelnde Polizeibeamte berichtete von insgesamt acht Fällen der Bande und bezifferte die Zahl der Bandenmitglieder auf sechs Personen, die in wechselnder Form an Einbrüchen teilgenommen hätten.

In Trossingen hätte man sich eine Immobilie gekauft, in der das Diebesgut bis zum Weitertransport nach Frankreich und Belgien versteckt worden sei. Der Angeklagte sei durch DNA-Spuren am Tatort identifiziert worden.

Die Staatsanwaltschaft bezweifelte die rein komplizenhafte Beteiligung des Angeklagten und ging von einer vollen Beteiligung des 32-Jährigen bei der Diebesbande aus. Zwei weitere Tatbeteiligte seien in einem gesonderten Verfahren bereits zu 7,8 und 4,6 Jahren verurteilt worden. Aus diesem Grund beantragte sie eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Familiäre Notlage?

Die Verteidigung hob die persönliche familiäre Notlage des Angeklagten hervor und unterstrich, dass diesem die bandenmäßige Beteiligung nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei und auch keine Vorstrafen vorlägen. Sie beantragte eine Bewährungsstrafe im Ermessen des Gerichtes.

Richter Christian Bäumler verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zur Übernahme der Kosten des Verfahrens.