Mit einem neuen Einzelhandelskonzept will der Gemeinderat die innerstädtischen Einzelhandelsstandorte von Villingen-Schwenningen stärken. Zuvor aber soll das Gutachten, das bereits seit letztem Jahr vorliegt, offengelegt werden. Der Mitglieder des Technischen Ausschuss empfahlen gestern die einmonatige Offenlegung der Ergebnisse des Gutachtens. Bei diesem Verfahren können Behörden, Institutionen, Verbände und Bürger Anregungen und Bedenken zu dem Gutachten äußern.
Das Einzelhandelskonzept brachte interessante Erkenntnisse und Empfehlungen. Die Gutachter des Fachbüros Acocella aus Lörrach berichten darin von „mieser Stimmung“ im Schwenninger Einzelhandel, von Strukturproblemen vor allem in Schwenningen, aber auch einigen in Villingen. Deutlich wurde aber auch: Der Online-Handel ist nicht schuld an allem Übel, er macht den Experten zufolge nur zehn Prozent des örtlichen Handelsvolumens aus.
Das Konzept formuliert folgende wesentliche Ziele: Grundsätzlich soll die Versorgungsfunktion als Oberzentrum erhalten und gestärkt werden, ebenso der Einzelhandel in den Innenstädten. Außerdem geht es um die Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und produzierendes Gewerbe.
Die zentralen Versorgungsbereiche für den Einzelhandel, so erläuterte Rainer Temme von Planungsamt, werden auf die Innenstädte von Villingen und Schwenningen abgegrenzt. Als Nahversorgungszentrum werden weiterhin der Bereich Vockenhauser Straße und – aus quartiersstabilisierenden Gründen der Falkenring im Steppach in Villingen – bestätigt. Zentrenrelevante, großflächige Einzelhandelsbetriebe sind demnach in der Regel nur in den Kernbereichen der Innenstädte zulässig. Damit sollen den Leerständen von Handelsflächen in den Zentren von Villingen und Schwenningen entgegengewirkt werden. Einige Ausnahmen sollen bei standortgerechter Größenordnung und im Dienste der Nahversorgung auch außerhalb der Innenstädte noch im Einzelfall möglich sein.
Letztlich geht es bei diesen Überlegungen darum, den Standortnachteil der Innenstadthändler gegenüber den großen Märkten vor den Toren der Stadt, die zum Beispiel viele Parlplätze vor der Haustüre haben, auszugleichen. Die Festlegungen sollen Verbindlichkeit bekommen. Die Stadt will die zentralen Versorgungsbereiche in ihrer Bauleitplanung klar definieren. Sie bildet dann auch die Grundlage für die Genehmigung von Ansiedlungen von Einzelhandel. Außerdem wird eine Sortimentsliste für Nahversorgungsmärkte sowie für zentrenrelevante und nicht zentrenrelvante Produkte aufgestellt. Die nicht zentrenrelevanten Sortimente können dagegen in den Innenstädten wie auch außerhalb ansiedeln.
Die Offenlage des Konzepts, so kündigte Temme an, soll im März erfolgen. In diesem Monat will die Stadt jeweils eine Informationsveranstaltung in Villingen und in Schwenningen veranstalten, um das Thema den Einzelhändlern und Bürgern näherzubringen. Im April soll das Konzept vom Gemeinderat verabschiedet werden. Der Ausschuss befürwortete das Konzept einstimmig.