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Groß war die Aufregung im vergangenen August über die Verunreinigung des Schwenninger Trinkwassernetzes durch coliforme Keime. Jetzt ist die Ursachenforschung in einem ersten Schritt weitgehend abgeschlossen. Die Ursachen der eigentlichen Verkeimung konnten nicht gefunden werden, berichten jetzt die Stadtwerke. Die Chlorierung des Wassers, so teilt das Versorgungsunternehmen weiter mit, sei mittlerweile wieder beendet worden.

Die Stadtwerke (SVS) haben während des vom Gesundheitsamt auferlegten, elftägigen Abkochgebots das unabhängige Technologiezentrum Wasser (TZW) aus Karlsruhe mit der Ursachenerkundung beauftragt. SVS-Geschäftsführer Ulrich Köngeter berichtet: „Der erste Teil der Ursachenforschung hat nun ein halbes Jahr in Anspruch genommen. Die Experten des TZW und der SVS waren gemeinsam mit dem Gesundheitsamt häufig vor Ort und haben das Schwenninger Trinkwassernetz genauestens untersucht.“ Das Ergebnis nach dieser ersten intensiven Suche: „Das TZW konnte bislang keine definitive und belastbare Aussage zur eigentlichen Ursache der Verkeimung mitteilen“, informiert Ulrich Köngeter. Dieses Ergebnis deutet aller Wahrscheinlichkeit nach auf die bereits zu Beginn der Trinkwasser-Verkeimung erwogene Hypothese des Klimawandels hin. Die Keime, so die Vermutung, sind wohl durch die Erwärmung des Trinkwassers entstanden.

Während der ersten Ursachenforschung wurden mehrfach Wasserproben entnommen, die zu keiner weiteren Zeit – außer im August 2017 – coliforme Keime aufgewiesen haben. Köngeter: „Nachdem diese Proben ohne Befund waren, haben wir in enger Abstimmung mit dem TZW und der uns übergeordneten Aufsichtsbehörde, dem Gesundheitsamt, entschieden, die Chlorung des Trinkwassernetzes abzusetzen – wir sind also zum Ausgangszustand vor dem 17. August 2017 zurückgekehrt.“ Die Auswertungen seither habe keine Auffälligkeiten ergeben.

Den Anlass, warum die SVS nun die Chlorung des Trinkwassernetzes eingestellt hat, begründet der Geschäftsführer damit, dass für Trinkwasserversorger das so genannte Minimierungsgebot gelte. Dieses besagt, dass das Trinkwasser so ursprünglich wie möglich belassen werden und nicht verändert werden sollte. „Mit dieser Entscheidung tragen wir das Risiko, dass ein vergleichbarer Fall gegebenenfalls in den Sommermonaten wieder auftreten kann“, sagt Ulrich Köngeter. Er zeigt zugleich einen Vorteil auf: „Hätten wir die dauerhafte Chlorung des Trinkwassernetzes beibehalten, hätten wir keine Chance mehr gehabt, einer möglichen Ursache auf den Grund zu kommen.“ Außerdem würden die SVS eine mögliche Störung in unserem Trinkwassernetz nicht bemerken und könnten dieser nicht auf den Grund gehen.

Mit diesem ersten Zwischenfazit ist die Zusammenarbeit zwischen SVS und TZW jedoch nicht vorüber. Gemeinsam sollen weitere Optimierungsmaßnahmen im sowieso sehr modernen und intakten Trinkwassernetz erarbeitet und vorgenommen werden. Dies geschehe in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt.

Der Leiter des Gesundheitsamts des Schwarzwald-Baar-Kreises, Jochen Früh, unterstützt die Absetzung der Chlorung unter der Voraussetzung, dass die Untersuchungsergebnisse im Netz weiterhin ohne auffälligen Befund verlaufen. „Um dem Minimierungsgebot zu folgen, halte ich die Entscheidung für richtig, die Chlorung zunächst abzusetzen. Jedoch möchte ich nochmals eindringlich betonen: Chlor ist ein aus Sicht der Weltgesundheitsorganisation WHO für den menschlichen Organismus unschädliches Desinfektionsmittel für Wasser“, sagte der Leiter des Gesundheitsamtes, Jochen Früh.

Der Bakterien-Vorfall

Im August 2017 wurden bei Routinekontrollen im Schwenninger Wassernetz coliforme Keime entdeckt. Bei coliformen Keimen handelt es sich um Umweltkeime, wie sie in Blumenerde oder auf Zimmerpflanze vorkommen. Die Keime zeigen an, dass etwas mit dem Wassernetz nicht in Ordnung ist, sind aber nicht gefährlich. Die Stadtwerke haben nach Anordnung des Abkochgebots unverzüglich damit begonnen, das Wassernetz mit Chlor zu desinfizieren. Diese Maßnahme zeigte rasch Wirkung, so dass nach drei aufeinanderfolgenden Wasserproben keine coliformen Keime mehr im Wasser nachzuweisen waren und die Abkochanordnung aufgehoben werden konnte.