In der Zeit der Coronaverordnungen hat die Stadtverwaltung den Gaststätten in der Villinger Färberstraße großzügig gestattet, ihre Außenbewirtschaftungen auszudehnen. Ende 2022 wurde diese Sonderregelung wieder aufgehoben.

Damit gilt vor den Gaststätten wieder die Verpflichtung, für Passanten, Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen einen 1,50 Meter breiten Durchgang freizuhalten. Die Stadtverwaltung, so erklärte Pressesprecherin Madlen Falke, werde mit Beginn der neuen Freiluftsaison die Einhaltung dieser Regelung kontrollieren.

Bei dieser frühlingshaft dekorierten Außenbestuhlung in der Färberstraße dürfte es beim Durchgang für Passanten gewiss keine Probleme geben.
Bei dieser frühlingshaft dekorierten Außenbestuhlung in der Färberstraße dürfte es beim Durchgang für Passanten gewiss keine Probleme geben. | Bild: Stadler, Eberhard

Die Verwaltung werde indes keine scharfen Anordnungen und Maßnahmen treffen, betonte Falke. „Das soll im freundlichen Gespräch erfolgen“, beschreibt sie die angedachte Vorgehensweise.

Zurück zum Minimalabstand von 1,50 Meter

Wenn die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes auf ihren Streifen unterwegs sind und Mängel erkennen, sollen sie die betroffenen Gastwirte darauf ansprechen. Klar sei, dass die Durchgänge für Passanten von mindestens 1,50 Meter Breite vor den Außenterrassen wieder eingehalten werden müssen.

Mindestens 1,50 Meter Platz für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwagen, Rollatornutzer? Bei diesem Durchgang in der Niederen Straße ...
Mindestens 1,50 Meter Platz für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Kinderwagen, Rollatornutzer? Bei diesem Durchgang in der Niederen Straße wird es für Passanten etwas eng. | Bild: Stadler, Eberhard

Die meisten Wirte haben bereits umgesetzt

Für einige Wirte bedeutet dies, dass sie wieder wesentlich weniger Tische und Stühle im Außenbereich ihrer Gaststätten aufstellen dürfen. Wer durch die Färberstraße und die angrenzenden Innenstadtbereiche läuft, kann erkennen: Die allermeisten Gastwirte haben diese Rückkehr zu den alten Verhältnissen bereits umgesetzt.

Auch in der Färberstraße, wo die Konstellation mal wieder besonders kompliziert war. Dort hatte die Stadt, um den Gastwirten entgegenzukommen, im Sommer 2020 einen verkehrsberuhigten Bereich im Rahmen einer Erprobungsphase eingeführt. Damit konnten die dortigen Gastwirte ihre Außenbereiche voll für sich nutzen und die Passanten auf der Straße laufen.

Risiken für Fußgänger

Doch dieser Versuch ging, wie berichtet, nicht gut. Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer auf der Straße gerieten nach Feststellung der Ortspolizeibehörde in Konflikt. Fußgänger beklagten sich über zu schnell fahrende Autos.

Die Stadt beendete den Versuchsballon im November 2022. Seither gilt wieder Tempo 20 auf der Straße und die Kneipiers mussten erneut einen Durchgang auf dem Gehsteig für die Fußgänger schaffen.

Rückbau sorgt für Kritik

Dies sehr zum Bedauern mancher Gastronomen. „Die Stadt nimmt mir damit ein Drittel von meiner Außenbewirtung weg“, klagt Domenico Wittkopf, der Inhaber vom Gasthaus Ott. „Nur, weil es das Bürgeramt nicht schafft, den Autoverkehr in der Färberstraße zu kontrollieren.“

Domenico Wittkopf, Inhaber des Gasthaus Ott in Villingen, findet den Rückbau seiner Außenterasse nicht gut.
Domenico Wittkopf, Inhaber des Gasthaus Ott in Villingen, findet den Rückbau seiner Außenterasse nicht gut. | Bild: Simon Wöhrle

Das Bürgeramt habe sich auch dagegen ausgesprochen, die Autofahrer mit Schwellen auf der Fahrbahn auszubremsen. Wittkopf versteht‘s nicht. „Überall geht das, nur nicht bei uns.“ Angeblich wegen des Winterdienstes.

Die Stadt verstecke sich stets hinter irgendwelchen Paragraphen, klagt der Gastronom, und mache damit einer der wenigen noch belebten Straßen in Villingen den Garaus. Der Rückbau seiner Terrassenbegrenzung habe ihn mehrere tausend Euro gekostet.

Weniger dramatisch betrachtet Michael Steiger, Mitinhaber des Irish Pub in Villingen, die Lage. „Mehr Platz ist natürlich immer schön“, betont der Dehoga-Wirtesprecher. Doch sieht auch er die Verkehrsprobleme in der Färberstraße bei der zurückgenommenen verkehrsberuhigten Lösung.

Wirtesprecher Michael Steiger hofft auf eine Änderung der Sperrzeit für die Außenbereiche.
Wirtesprecher Michael Steiger hofft auf eine Änderung der Sperrzeit für die Außenbereiche. | Bild: DEHOGA Baden-Württemberg

Gibt es andere Alternativen? Eine generelle Umgestaltung der Färberstraße in eine Fußgängerzone sei sicher aufwändig, teuer und dürfte auch zu neuen Interessenkonflikten führen, ahnt der erfahrene Gastronom Steiger. Dies sei eine Aufgabe für den neuen City-Manager der Stadt.

Steiger fordert Gleichbehandlung bei Sperrzeit

Eine schnellere und effizientere Entlastung der Gastronomie sieht Steiger in der Angleichung der Sperrzeiten bei der Außenbewirtschaftung. Während die Bierterrassen in der Stadt allgemein um 23 Uhr schließen müssen, ist in der Färberstraße seit März dieses Jahres bereits um 22 Uhr Schluss. Dies hatte der Gemeinderat beschlossen.

Unter dem Druck drohender Klagen aus der Nachbarschaft hat der Gemeinderat auch die Sperrzeiten in den Gaststätten verlängert. Das heißt: Seit Beginn des Monats März müssen die Gastronomen in der Färberstraße zwei Stunden früher schließen als bisher: Am Wochenende um drei Uhr und unter der Woche um ein Uhr.

Frust sitzt bei vielen Wirten tief

Darüber sitzt der Frust noch tief bei vielen Wirten. Sie fordern: Zumindest eine Stunde längere Öffnungszeiten der Außenbereiche und damit die Gleichbehandlung mit den anderen Gaststätten.