Weihnachtsmarkt, das ist für viele Menschen ein Innehalten im Vorweihnachts-Trubel, ein Citybummel im Lichtermeer der Innenstadt und vor allem auch ein geselliges Unterhaken mit Freunden am Glühweinstand. Wie genau das 2021 möglich sein soll, dazu gibt es nun neue Regeln. Der SÜDKURIER stellt die Kernpunkte vor.
Das sind die Öffnungszeiten
In Villingen soll von Freitag, 26. November, bis Sonntag, 5. Dezember, ein weihnachtlicher Adventsmarkt mit verschiedensten Ausstellern stattfinden. In Schwenningen gibt es das Angebot von Freitag, 10. Dezember, bis Sonntag, 19. Dezember. Die geplanten Öffnungszeiten für die Märkte sind Montag bis Freitag von 16 bis 22 Uhr, Samstag 11 bis 22 Uhr und Sonntag 11 bis 21 Uhr.
Die Stadt will in Villingen weg vom Münsterplatz. Zu eng derzeit, heißt es als Begründung. Neuer Standort wird das Zähringerkreuz, vulgo: der Latschariplatz.
Was wird bei den Weihnachtsmärkten in VS möglich sein? Dazu gibt es nun eine modifizierte Corona-Verordnung des Landes. Die nachfolgenden Änderungen treten zum 28. Oktober 2021 in Kraft. In der Corona-Verordnung geht es im Paragraf 11 um die Weihnachtsmärkte.

Ein wesentliches Element der geänderten Verordnung: Beim 2G-Optionsmodell (Geimpft, genesen) entfällt in der Basisstufe auch die Maskenpflicht für Beschäftigte, wenn diese geimpft oder genesen sind und ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis freiwillig dem Arbeitgeber vorlegen.
Das sind die neuen Regelungen für die VS-Weihnachtsmärkte
Im Rahmen von Weihnachtsmärkten sind der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und weitere Angebote, die zum Verweilen einladen erlaubt. In der Basis- und Warnstufe gilt 3G (Geimpft, genesen, getestet). Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hierbei für nicht geimpfte oder genesene Personen ausreichend. In der Alarmstufe gilt 2G mit den entsprechenden Ausnahmen.
Für den Besuch von Verkaufsständen, die ausschließlich Waren und Lebensmittel anbieten, die nicht zum sofortigen Verzehr gedacht sind, also etwa beim Einkauf von Weihnachtsgeschenken an Marktständen, ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis nicht erforderlich.

Der Veranstalter hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Das ist in Villingen-Schwenningen die städtische Marketing- und Tourismus GmbH. Im Falle von 3G beziehungsweise 2G muss er ein Hygienekonzept erstellen und die Kontaktdaten der Besucher erfassen.
Das sind die verschiedenen Abstufungen zum Gesundheitsschutz der Bürger:
- Seit 16. September 2021 gilt in Baden-Württemberg ein dreistufiges Warnsystem. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird.
- Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.
- Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.
- Zum Monatsende Oktober bewegt sich die Lage landesweit deutlich auf die Warnstufe zu. Die Schwelle von 250 Corona-Erkrankten auf Intensivstationen des Landes sei erreicht, so Minister Lucha. Allerdings meldete das Landesgesundheitsamt schriftlich zum Mittwochabend einen Wert von 234 Coronaerkrankten, die landesweit auf Intensivstation liegen sollen. Wird die Warnstufe im Land ausgerufen, müssen nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungsbesuchen einen PCR-Test vorweisen. Ein Schnelltest genügt dann nicht mehr. In der Warnstufe wird das 2G-Optionsmodell zurückgenommen. Es besteht dann wieder Maskenpflicht, so die Landesregierung.