Diese Fastnacht wird es wohl in sich haben. Schon 2022 ging es hoch her auf den Straßen, jetzt 2023, könnte sich diese Zeile eines bekannten Villinger Fastnachts-Lieds bewahrheiten: „Konn Mensch ka sich meh halte...“
Aber: Über dem Fasnetgoascht schwebt die Sorge: Wie lange darf wo gefeiert werden? Die Frage steht für viele frohgemute Bürger im Raum, die im Häs am Sonntag das Haus verlassen und vielfach erst spät am Dienstagabend wieder nach Hause zurückkehren. Konkret: Villingen ist es gewohnt, in der Innenstadt so genannte Freinächte feiern zu können. Das bedeutet: Es gibt keine Sperrzeiten, Fasnet ist rund um die Uhr möglich.
Die Vorgeschichte zur Fastnacht 2023
Gilt das auch nach den massiven Regulierungsversuchen von Anwohnern der Färberstraße, die beim Jubiläumsfest der Katzenmusik diesbezügliche Einschränkungen bewirkt haben? Zur Erinnerung: Auch hier sollte es eine Freinacht geben, angesichts des gerichtlichen Vorgehens einer Bürgerin verzichteten die Katzen aber freiwillig auf diese Möglichkeit.

Und nun? Sonntag auf Montag und Montag auf Dienstag – das sind die traditionellen Freinachts-Termine zu Villinger Fastnacht. Wa trummlet au und bloset – das ist hier seit Jahrzehnten zur Kernphase der Villinger Fastnacht rechtlich für 24 Stunden und uneingeschränkt in der Nacht zu Montag und zu Dienstag möglich.
2023 sieht es so aus. Die Sprecherin der Stadtverwaltung, Madlen Falke, antwortet auf eine SÜDKURIER-Anfrage schriftlich: Sie verweist zunächst auf die öffentlich auf der Stadt-Homepage einsehbaren Verordnungen. Diese finden sich unter der Rubrik Ortsrecht -Satzungen, Rechtsverordnungen, Gebührenordnung.
Das steht in der Rechtsverordnung
Tatsächlich steht hier die „Rechtsverordnung der Stadt Villingen-Schwenningen zur Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit“, aus welcher die Sperrzeit für die Fastnacht auf einen Blick zu ersehen ist.
- Paragraf 1, Absatz 2: „... in den Nächten zum Rosenmontag und zum Fastnachtsdienstag wird die Sperrzeit aufgehoben.“
- Paragraf 1, Absatz 3: „Abweichend von Absatz 1 beginnt die Sperrzeit an Fastnacht in der Nacht zum Freitag um 4 Uhr.“
Übersetzt heißt das: 24-Stunden-Feiern ist in Villingen möglich von Sonntag bis Dienstag. Madlen Falke unterstreicht: „Der Gemeinderat hat die Sperrzeitverordnung in dieser Form speziell für die Fastnacht rechtsgültig erlassen und sie gilt damit für diese Tage.“ Und: Diese schriftlichen Regelungen reichen ausweislich der Homepage der Stadtverwaltung auf das Jahr 2015 zurück. Die Freinächte gibt es aber schon länger. Sie haben ihre Gültigkeit „im gesamten Stadtgebiet“, bekräftigt Madlen Falke abschließend.