Vor einigen Wochen war bei Michael Luft, Villinger Facharzt für innere Medizin, das Coronavirus diagnostiziert worden. Der Internist hatte seine Praxis daraufhin geschlossen und sich in Quarantäne begeben. „Jetzt geht es mir sehr gut. Auch die beiden Mitarbeiterinnen, die infiziert waren, sind wohlauf“, sagt Luft. Die dritte Mitarbeiterin sei negativ auf Covid-19 getestet worden. Insgesamt hatten sich 14 seiner Patienten mit dem Coronavirus infiziert. Einer davon musste laut Luft ins Klinikum nach Donaueschingen. Ihm gehe es mittlerweile aber wieder gut.
Wo sich der Internist angesteckt hat, sei unklar. Ebenfalls nicht klar ist, ob ein Mundschutz das verhindert hätte. Froh ist Luft aber darüber, dass seit Montag sowohl Praxispersonal, als auch Patienten Mundschutze tragen müssen. „Wir haben ein Schreiben von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erhalten, in dem das steht“, sagt der Internist. In der sechsten Landesverordnung der baden-württembergischen Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung steht nur, dass eine sogenannte Maskenpflicht für den Einzelhandel und das öffentlichen Nahverkehr besteht – nicht aber in Arztpraxen.
Für 95 Prozent seiner Patienten ändere sich nichts. Luft: „Die allermeisten bringen ohnehin ihren eigenen Mundschutz mit. Manche Patienten glaubten allerdings nicht, dass das Coronavirus existiert oder zumindest, dass es so ansteckend und gefährlich ist, dass besondere Maßnahmen notwendig seien. „Die sind einem auch schon mal näher auf die Pelle gerückt und waren distanzlos. Nun müssen auch sie einen Mundschutz tragen“, erzählt der Facharzt für innere Medizin weiter, „wir gehen entspannt mit der Situation um.“
Genau wie für Arztpraxen, schreibt die KV auch für psychotherapeutische Praxen eine Maskenpflicht vor. Der Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten (BVVP) hat in einem Schreiben an seine Mitglieder aber etwas anderes mitgeteilt, wie Andreas Maschmann, Psychologe aus Villingen, gegenüber dem SÜDKURIER sagt. Auf der Internetseite des BVVP, auf die die Pressestelle auf Anfrage verweist, steht, dass es nur eine Maskenpflicht gibt, wenn eine entsprechende Pflicht in der Verordnung des Bundeslandes niedergeschrieben ist (den genauen Wortlaut finden Sie HIER).
Maschmann begrüßt die Regelung: „Bei unserer Arbeit geht viel über die Mimik und Gestik der Patienten.“ Außerdem könne der Sicherheitsabstand in psychotherapeutischen Praxen gut eingehalten werden.