Der Beginn der Sommerferien ist auch die Zeit vor dem nächsten Kindergartenjahr. Da macht die privat betriebene Kindertagesstätte Kikripp keine Ausnahme. Eine Ausnahme bildet sie aber dahingehend, dass Stadtverwaltung und Betreiber seit mehr als einem Jahr intensiv streiten – und dieser Streit auch das Verwaltungsgericht in Freiburg beschäftigt.

Wie so oft, wenn es Zoff gibt, geht es ums liebe Geld. Inzwischen geht es vor Gericht nicht mehr nur um die Rückforderung von 1,3 Millionen Euro durch die Stadt, sondern auch um die Herausnahme der Kikripp aus dem städtischen Bedarfsplan – die ebenfalls finanzielle Folgen hätte, wenn sie wirksam werden sollte.

Kita-Betreiber meldet „letzte freie Restplätze“

Die Kikripp wolle aber auf jeden Fall weitermachen, sagt Marius Neininger am Telefon und schreibt auf Anfrage: „Was den operativen Betrieb angeht, so haben wir in diversen Betreuungsmodellen noch letzte freie Restplätze.“ Die bestehende Betriebserlaubnis laute auf 80 Plätze, mit der Option auf bis zu 92 Plätze.

Neininger unterzeichnet seine E-Mail-Antwort als Prokurist, wird auf der Internetseite der Kikripp aber als „Geschäftsführung, Träger“ gekennzeichnet.

Kalkulationen werden nicht öffentlich gemacht

Welche Kosten auf Eltern zukommen, die ihre Kinder in der früheren Unternehmer-Villa in der Richthofen-Straße betreuen lassen wollen, dazu gibt er keine Auskunft. Und verweist darauf, dass die Kita ihre Kalkulationen nicht öffentlich machen werde.

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Die Stadtverwaltung ist bei den Finanzen etwas gesprächiger. Derzeit würden sich die monatlichen Zahlungen von der Stadt an die Kikripp auf 118.000 Euro für den sogenannten Abmangel belaufen. „Grundlage hierfür ist der bestehende Vertrag zwischen der Stadt und der Kikripp“, schreibt Patrick Ganter von der städtischen Pressestelle auf Anfrage.

Stadt hat Vertrag gekündigt

Doch zu Ende August habe die Stadt diesen Vertrag gekündigt, die Kikripp würde dann aus dem städtischen Kindergartenbedarfsplan verschwinden. Dies hatte der Ausschuss für Jugend, Bildung und Soziales des Villingen-Schwenninger Gemeinderats im April beschlossen. Die Folge davon wäre: Ab 1. September könnte die Kikripp nach freiem Ermessen Kinder aufnehmen und ihre Gebühren selbst gestalten, wie Stadtsprecherin Madlen Falke erklärt.

„Was den operativen Betrieb angeht, so haben wir in diversen Betreuungsmodellen noch letzte freie Restplätze.“ Marius Neininger, ...
„Was den operativen Betrieb angeht, so haben wir in diversen Betreuungsmodellen noch letzte freie Restplätze.“ Marius Neininger, Prokurist Kikripp | Bild: Göbel, Nathalie

Gleichzeitig würden dann nur noch die sogenannten FAG-Mittel fließen. Die Abkürzung steht für Finanzausgleichsgesetz. Und in diesem ist festgeschrieben, wie das Land die Betreuung von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren fördert.

Wo die Stadt bislang laut Vertrag die Betriebskosten zu 100 Prozent bezuschusse, würden dann nur noch die niedrigeren FAG-Zuschüsse an die Kikripp fließen, erklärt Falke.

Kikripp wehrt sich gegen sofortige Herausnahme aus dem Bedarfsplan

Doch so dürfte es nicht kommen – zumindest nicht zum 1. September dieses Jahres. Wie Marius Neininger am Freitag, 1. August, bekannt gibt, sei der „Rausschmiss aus dem Bedarfsplan“ nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts nicht rechtens. Die Stadtverwaltung bestätigt, dass es eine gerichtliche Entscheidung gibt, formuliert aber etwas anders, worum es dabei ging: „Gegenstand des Verfahrens war vorliegend nicht die Rechtmäßigkeit der Herausnahme der Kikripp aus der Bedarfsplanung, sondern lediglich ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs durch die Kikripp.“

Im Klartext: Dadurch dass die Kikripp Widerspruch gegen die Herausnahme aus dem Bedarfsplan zum 1. September eingelegt hat, bleibt alles beim Alten, bis das Gericht entschieden hat. Ein entsprechendes Hauptsacheverfahren sei anhängig, schreibt Stadtsprecherin Madlen Falke zum Thema. Und betont, dass die Kammer in der Sache die meisten Punkte offen gelassen habe. Die Herausnahme aus der Bedarfsplanung habe das Gericht hingegen nicht als „grundsätzlich unzulässig“ gesehen.

„Wir befinden uns in einem Rechtstreit und sind nach wie vor der Auffassung, dass es zu erheblichen Überzahlungen gekommen ist, die von ...
„Wir befinden uns in einem Rechtstreit und sind nach wie vor der Auffassung, dass es zu erheblichen Überzahlungen gekommen ist, die von der Kikripp an die Stadt zurück gezahlt werden müssen.“ Patrick Ganter, Presseabteilung der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen | Bild: Theresa Bendel

Weitere Auskünfte machte die Stadtverwaltung angesichts des laufenden Verfahrens nicht, demnächst werde das weitere Vorgehen besprochen.

Wenn das Ausscheiden der Kikripp aus dem städtischen Kita-Bedarfsplan Bestand haben sollte, dürfte das allerdings steigende Kosten für Eltern bedeuten, die ihre Kinder dort betreuen lassen. Von Eltern ist zu hören, dass bereits entsprechende Erhöhungen zum nächsten Kindergartenjahr in Aussicht gestellt wurden. Ob in dieser Hinsicht das letzte Wort schon gesprochen ist, dazu liegen derzeit keine gesicherten Informationen vor.

Rückforderung von 1,3 Millionen Euro bringt Streit ins Rollen

Zahlungen, die die Stadt einfordert, lagen überhaupt erst dem aktuellen Zoff zugrunde. Ebenfalls beim Verwaltungsgericht Freiburg sind zwei Verfahren über die Zahlung von Zuschüssen aus den Jahren 2018 bis 2023 anhängig, die die Stadtverwaltung von der Kikripp zurückfordert. Mit der Rückforderung in Höhe von 1,3 Millionen Euro durch die Stadt begann im Mai 2024 der Konflikt zwischen der privaten Kita und der Stadt.

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In diesem Fall gebe es ein reguläres Hauptsacheverfahren, das sich lange hinziehen könne, so Stadtsprecher Ganter – unter Umständen auch länger als ein Jahr.

Stadt bleibt bei Rückzahlungsforderungen an die Kikripp

Kikripp-Prokurist Neininger erneuert in seiner aktuellen E-Mail-Nachricht den Widerspruch gegen die Darstellung der Stadtverwaltung: „Wir werden weiter für das Projekt und unser Recht kämpfen, denn es hat weder, wie von der Stadt behauptet, Falschabrechnungen gegeben, noch haben wir uns auch nur im Ansatz mit dem bis heute vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannten Projekt in anderer Weise fehlverhalten.“

In dieser Hinsicht dürften die Fronten verhärtet sein, schreibt die Stadtverwaltung in ihrer aktuellen Stellungnahme doch: „Wir halten daran fest, dass nicht korrekte Abrechnungen erfolgt sind. Hierzu liegt noch keine Entscheidung des Gerichts vor.“

Marius Neininger ist anderer Auffassung. Die Stadt habe ihre Forderungen bislang nicht belegt, während die Kikripp selbst „jeden einzelnen erforderlichen Beleg und Grundlagen geliefert“ habe. Und in seiner ersten Stellungnahme betont er, dass die Einrichtung seit der Gründung im Jahr 2010 noch nie wegen Personalmangels geschlossen gehabt habe. Auch das Team stehe nach wie vor zu der Einrichtung – trotz der „turbulenten Zeit“, wie Neininger schreibt.