Die Stadtverwaltung ist vor Weihnachten 2024 gerichtlich auch im zweiten Anlauf damit gescheitert, ihre finanziellen Forderungen von rund 1,3 Millionen Euro gegen die private Kindertagesstätte Kikripp in Villingen im Schnellverfahren durchzusetzen.
Wie jetzt aus der schriftlich vorliegenden Begründung des Verwaltungsgerichts Freiburg hervorgeht, sind rein formaljuristische Gründe dafür ausschlaggebend. Der Kern der Auseinandersetzung ist noch gar nicht geprüft.
Zum Hintergrund: Die Verwaltung wollte die von ihr beanspruchte Rückzahlung von Zuschüssen auf dem Wege eines sofortigen Vollstreckungsvollzugs per Verwaltungsbescheid durchsetzen. Das aber sei unrechtmäßig, so die Richter.
Die Begründung der Richter
Die Kikripp, so führen die Richter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg in einer „vorläufigen Einschätzung“ aus, stehe gegenüber der Stadt nicht in einem untergeordneten Verhältnis. Vielmehr bestehe ein öffentlich-rechtlicher Vertrag beider Parteien auf Augenhöhe.
Daher steht nach Einschätzung des Gerichts der Stadt „aller Voraussicht nach“ keine Befugnis zu, ihre Rückforderungen auf dem Wege eines Verwaltungsaktes einzutreiben.
„Da die Bescheide nach Auffassung der Kammer aufgrund fehlender Rechtsgrundlage rechtswidrig sein dürften, erfolgte keine Überprüfung mehr, ob die von der Stadt Villingen-Schwenningen geltend gemachte Forderung der Höhe nach berechtigt war“, erläutert dazu Klaus Döll, der Vorsitzende Richter und Pressesprecher des Freiburger Gerichts.
Wie geht es nun weiter? Die Stadtverwaltung hat, wie bereits berichtet, nach ihrer Niederlage am Verwaltungsgericht Freiburg umgehend Beschwerde bei der nächsten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim, eingelegt.
Dieser muss in der Frage der von der Stadt erlassenen Verwaltungsbescheide einen endgültigen Beschluss fassen. Wie lange dies dauert, ist derzeit nicht absehbar.
Vertrag läuft erst einmal weiter
Bis dahin, so bestätigt die städtische Pressesprecherin Madlen Falke, läuft der Vertrag zwischen der Kikripp und der Stadt auf Basis des bestehenden Vertrags weiter.
Allerdings hat die Stadt die Betriebskostenzuschüsse zuletzt um 24 Prozent gekürzt, was vom Verwaltungsgericht Freiburg Ende September 2024 als rechtens bestätigt wurde. Dagegen wiederum hat die Kikripp Rechtsmittel eingelegt.
Das heißt: Bis zu den noch ausstehenden Urteilen aus Freiburg oder aus Mannheim können die Eltern der 74 Kindergarten-Kinder, die in der ehemaligen Saba-Villa in Villingen betreut werden, bis auf Weiteres beruhigt sein. Die akute Insolvenzgefahr der Kikripp ist erst einmal gebannt.
Betreiber erheben erneut Vorwürfe
Die Betreiber der Kikripp, Geschäftsführerin Marisa Faisst-Neininger und ihr Ehemann, Prokurist Marius Neininger, nutzen die juristische Niederlage der Stadt für neuerliche Kritik.
Die Stadt habe, so kritisieren sie, mit ihrer Vorgehensweise „mit aller Gewalt ihr eigenes Verwaltungsverschulden verdecken und die Kikripp in Insolvenz treiben“ wollen. Die Rückzahlungsansprüche der Stadt hätten „bei einem ordentlichen Verwaltungshandeln schon längst aufgeklärt werden müssen“.
Stadtverwaltung kontert
Die städtische Pressesprecherin Madlen Falke weist dies entschieden zurück. Dass Rückzahlungsforderungen aus sechs Betriebsjahren aufgelaufen seien, sei kein Verwaltungsverschulden. Die Ursache liege an der Kikripp.
„Wir können eine Betriebskosten-Abrechnung eines Geschäftsjahres erst abschließen, wenn wir für alle Ausgaben entsprechende Belege haben“, erklärte Falke.
Die Stadt habe die Belege immer wieder angefordert, vom Betreiber aber nur unvollständige Nachweise erhalten. Deshalb hätten sich die Zuschuss-Überzahlungen jährlich angehäuft. Die Stadt habe daher handeln müssen.