- Post durch Hintereingang: Im Frühjahr, als die meisten Geschäfte schon einmal geschlossen waren, war auch der Modepark Röther dicht. Die Folge: Auch die dort ansässige Postfiliale musste schließen, Kunden mussten sich eine andere Filiale suchen. In der Zwischenzeit befindet sich die Filiale nicht mehr im Ober-, sondern im Untergeschoss des Ladens. Das ermöglicht der Post, ihre Filiale trotz Röther-Schließung weiter geöffnet zu haben. „Wir haben von der St. Nepomuk-Straße aus einen seperaten Kundenzugang außerhalb des Kaufhauseingangs eingerichtet. Ein externer Wachschutz ist ebenfalls im Einsatz, um den Zugang zur Filiale zu regeln und darauf zu achten, dass die Corona-Regelungen eingehalten werden“, sagt Oliver Rittmeier von der Pressestelle der Postbank auf SÜDKURIER-Anfrage.
- Weitere Poststellen: Die Post werde generell ihr Filialnetz auch weiterhin geöffnet haben. Auch die Filiale im Elektro Schläfke in der Sebastian-Kneip-Straße in Villingen ist offen, obwohl der Elektro-Laden selbst zu ist. „Wir haben montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr auf. Samstags aber nicht“, sagt Schläfke-Geschäftsführer Davide Quartarone. Der Betrieb lohne sich aber nicht wirklich. Am Mittwoch seien nur wenige Kunden in er Filiale gewesen. Es gebe aber einen Vertrag mit der Post, nach dem Elektro Schläfke die Postfiliale geöffnet haben muss. Das war auch im Frühjahr der Fall. Zusätzliches Geld erhalte der Laden von der Post dafür nicht. Da Tierfutterläden ausdrücklich geöffnet haben dürfen, ist auch die Postfiliale in der Hundekeksmanufaktur in den Erbsenlachen in Villingen weiter auf. Ebenso wie die Filiale in der Friedrich-Ebert-Straße in Schwenningen.
- Maskenpflicht: Für einige Unklarheiten bei den Bürgern sorgt auch die Aufhebung Corona-Allgemeinverfügung durch das Landratsamt. Sie wurde erlassen, als der Landkreis zum Corona-Hotspot mit einem Insidenzwert von über 200 Infizierte auf 100 000 Einwohner wurde. Inzwischen wurde sie aber ersetzt durch die „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen egen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2“ (Corona-Verordnung-CoronaVO) vom 30. November.
- Maske auf in Fußgängerzone: Die Maskenpflicht in den Innenstädten wurden durch die neue Verordnung allerdings nicht, wie einige Bürger glauben, wieder aufgehoben. In Villingen-Schwenningen hatte die Stadtverwaltung zuvor mehrere Fußgängerbereiche in den beiden großen Stadtbezirken namentlich benannt, in denen eine Maskenpflicht gilt. Diese Festlegung ist nun überholt. In der jetzt geltenden Landesverordnung wird die Maskenpflicht generell „innerhalb von Fußgängerbereichen“ festgelegt. Dort heißt es also weiterhin: Maske auf.
- Geöffnete Geschäfte: Von der Schließung des Einzelhandels ausgenommen sind unter anderem Lebensmittel- und Getränkemärkte einschließlich Direktvermarktern, Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien. So kann beispielsweise auch das Villinger „Schokolädchen“, Spezialist für Pralinen und Schokolade, in der Brunnenstraße weiterhin öffnen. „Wir sind ein Lebensmittelgeschäft und haben keine Plastikpralinen“, pflegt Konditorin Heike Eckert ihren Kunden zu sagen. Genauso sieht es im Villinger „Fassladen“ aus. „Unser Geschäft hat auf. Wir verkaufen vorwiegend Essig und Öl, mehr als 70 Prozent Nicht-Alkoholica“, berichtet Mitarbeiterin Beate Meier. Auch die Käsegalerie, der Obstladen von „Banana Joe“, der „Kaffeemacher“, der Unverpackt-Laden „Fußabdruck“ um einige Geschäfte der Innenstadt zu nennen, dürfen von rechtswegen öffnen. Das gilt auch für das Teegeschäft „Teema“ in der Gerberstaße. Dieses hat vorläufig geöffnet, bietet aber auch über seine Webseite die Möglichkeit an, Ware über den „Onlineshop“ oder klassisch übers Telefon zu bestellten und liefern zu lassen.
- Weitere Ausnahme: Vom Lockdown ausgenommen sind Wochenmärkte, Ausgabestellen der Tafeln, Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Optiker, Babyfachmärkte, Tankstellen, Post und Paketdienste, Banken und Sparkassen sowie Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Verkehr,. Reinigungen und Waschsalons, Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, Tierbedarf und Futtermittelmärkte, Großhandel, Onlinehandel, Bringdienste, der Verkauf von Weihnachtsbäumen und Kraftfahrzeug-, Landmaschinen- und Fahrradwerkstätten sowie entsprechende Ersatzteilverkaufsstellen.