Die Reue für sein Tun kam zu spät für das Schöffengericht am Amtsgericht Villingen-Schwenningen: Ein heute 35 Jahre alter, mehrfachen Familienvater wird laut Urteil für eineinhalb Jahre ohne Bewährung ins Gefängnis schickt.

Zu viel hat sich der Angeklagte in der Vergangenheit zu Schulden kommen lassen, als dass sich das Gericht erneut erbarmte hätte, eine Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Der Angeklagte bricht in eine Tankstelle ein

Der Mann musste sich gleich wegen mehrerer Straftaten vor Gericht verantworten. Ende Oktober vergangenen Jahres ist er laut Anklage nachts in eine Tankstelle eingebrochen und hat Waschmünzen, Zigaretten und Alkoholika im Wert von rund 800 Euro gestohlen. Auf die Spur kam die Polizei dem polizeibekannten Mann anhand einer DNA-Spur, die er am Tatort hinterließ.

Mit 1,4 Promille am Steuer untersagt die Polizei die Weiterfahrt

Am 2. Januar dieses Jahres wurde der Mann dann nachmittags bei einer Fahrzeugkontrolle dabei erwischt, dass er ohne Führerschein und obendrein unter erheblichem Alkoholeinfluss von nachgewiesenen 1,4 Promille mit einem nicht versicherten Fahrzeug unterwegs war.

Die Polizei untersagte die Weiterfahrt, beschlagnahmte die Autoschlüssel und brachte den Mann auf das Polizeirevier, wo dieser sich der Anklage nach äußerst aggressiv gegenüber den Beamten verhalten habe.

Zudem habe er angekündigt, dass er das Fahrzeug, das auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes in Schwenningen abgestellt war, auch ohne Zündschlüssel in Gang setzen könne.

Lichterloh brennt ein Auto am 2. Januar 2025 auf einem Parkplatz in Schwenningen.
Lichterloh brennt ein Auto am 2. Januar 2025 auf einem Parkplatz in Schwenningen. | Bild: Feuerwehr VS

Das Fahrzeug der Freundin brennt lichterloh

Just am Abend des gleichen Tages stand das Fahrzeug dann in Flammen und brannte vollständig aus. Die Spurensicherung der Polizei entdeckte rasch, dass es sich um eine vorsätzliche Brandstiftung handelte.

Als Täter konnte wiederum schnell besagter Mann identifiziert werden, der das Fahrzeug, das seiner Lebensgefährtin gehörte, vorsätzlich in Brand setzte.

Auch zwei Kettensägen hat der Angeklagte gestohlen

Erst vor Gericht und auf Rat seines Verteidigers räumte der Angeklagte alle Anklagepunkte ein, zu denen sich noch der Diebstahl zweier Kettensägen aus der Garage eines Nachbarn gesellte.

Die Staatsanwältin forderte aufgrund dieser Straftaten, die der Mann zudem beging, während er wegen anderer Delikte unter Bewährung stand, eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Zu schwer wogen die jeweiligen Straftaten, bei denen jeweils auch erheblicher Sachschaden sowie durch die vorsätzliche Brandstiftung an dem Fahrzeug auch eine Allgemeingefährdung entstand.

Verteidiger setzt auf positive Sozialprognose

Der Verteidiger indessen versuchte, auf die positive Sozialprognose des Mannes hinzuweisen. Dem Angeklagten bleibe aufgrund einer schwerwiegenden Unfallverletzung „aktuell gar nichts anderes übrig, als keine Straftaten zu begehen.“ Der Angeklagte selbst zeigte vor Gericht Reue. „Es tut mir leid, was ich angerichtet habe.“

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Das Schöffengericht unter Vorsitz von Christian Bäumler sah indessen alles andere als eine gute Sozialprognose. Der Mann wurde in der Vergangenheit auch durch Alkohol- und Drogendelikte auffällig und bis zum Zeitpunkt der Verhandlung hat er keine entsprechende Therapie begonnen. Daher befürchtet das Gericht einen klaren Suchtdruck, sobald der Mann die starken Medikamente absetzt, die er aktuell aufgrund seiner Verletzung nimmt.

Aktuelle Taten in einer Bewährungszeit begangen

Da der Angeklagte die jetzt zur Last gelegten Straftaten außerdem während einer Bewährungszeit aufgrund anderer Delikte beging, blieb dem Gericht letztlich nichts anderes übrig, als ihn hinter Gitter zu schicken. „Irgendwo muss das Gericht dann auch seine Glaubwürdigkeit bewahren“, so Bäumler in seiner Urteilsbegründung.