Dreimal pro Woche werden die Schüler auch in Villingen aktuell vor Unterrichtsbeginn getestet. Der Präsenzunterricht, die damit einhergehende Testpflicht sowie die 3G-Regelung bringen bereits seit dem vergangenem Schuljahr jede Menge zusätzlichen Zeit- und Organisationsaufwand für das Schulpersonal mit sich.

Ein Impfzertifikat der Kaufmännischen Schulen 1: Diese sind mit viel Aufwand und Überstunden verbunden.
Ein Impfzertifikat der Kaufmännischen Schulen 1: Diese sind mit viel Aufwand und Überstunden verbunden. | Bild: Kaufmännische Schulen 1

Bis vor den Sommerferien wurden dafür noch für jeden Schüler Testzertifikate ausgestellt, seit dem 20. August sollen diese als negativer Testnachweis allerdings nicht mehr nötig sein. Denn seitdem reicht nach Angaben der neuen Corona-Verordnung eigentlich die Vorlage eines Schülerausweises oder einer Schulbescheinigung. In der Praxis sieht das aber oftmals anders aus.

Nach Angaben des Schulleiters der Kaufmännischen Schulen 1 in Villingen, Rainer Wittmann, weist dieses Konzept einige Lücken auf und müsse dringend überdacht werden, denn: „Die Schülerausweise werden bei Weitem nicht überall akzeptiert, da ein negativer Test oftmals nicht älter als 24 Stunden sein darf“, so Wittmann.

Rainer Wittmann, Schulleiter der Kaufmännischen Schulen 1 in Villingen.
Rainer Wittmann, Schulleiter der Kaufmännischen Schulen 1 in Villingen. | Bild: Trippl, Norbert

„Außerdem befinden sich gerade an beruflichen Schulen einige der Schüler für mehrere Wochen in Betrieben und werden dort entweder gar nicht oder von den Schulverordnungen abweichend getestet. Gerade Schulausweise älter aussehender Schüler werden unter anderem deshalb immer häufiger abgewiesen“, sagt der Schulleiter weiter.

Simone Duelli-Meßmer, Leiterin des Hoptbühl-Gymnasiums, sind lediglich Einzelfälle an ihrer Schule bekannt. „Kurz nach den Sommerferien haben sich bei uns vereinzelt Schüler gemeldet, die vor allem bei Sportvereinen Probleme mit der Anerkennung ihrer Schülerausweise hatten.“ Mittlerweile habe sich das allerdings wieder eingependelt, die Sportvereine seien darüber anfangs lediglich noch nicht genügend aufgeklärt worden.

Strengere Regelungen im Klinikum

Auch im Schwarzwald-Baar Klinikum werden Schülerausweise aufgrund der strengeren Regelungen nicht akzeptiert. „Entsprechend der Verordnung für Kliniken reicht ein Schülerausweis bei uns nicht aus. Besucher müssen genesen, geimpft oder getestet sein. Besucher, die nicht genesen oder geimpft sind, benötigen einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Besucher ohne einen entsprechenden Test haben die Möglichkeit, im Klinikum einen Antigentest vornehmen zu lassen“, so Sandra Adams, Pressesprecherin des Schwarzwald-Baar Klinikums auf SÜDKURIER-Anfrage.

Vereinfachte Zertifikate als Lösungsvorschlag

„Zu uns kommen immer mehr Schüler, die uns darüber berichten, dass die versprochene Anerkennung ihrer Schülerausweise als negativer Test nicht klappt. Parallel dazu schließen allerdings auch immer mehr Testzentren, wodurch es unseren Schülern erschwert wird, sich zusätzlich testen zu lassen“, sagt Wittmann von den Kaufmännischen Schulen und zeichnet damit ein anderes Bild als Kollegin Duelli-Meßmer.

Der Präsenzunterricht bringt vor allem für das Schulpersonal jede Menge organisatorischen Aufwand mit sich, wie hier an den ...
Der Präsenzunterricht bringt vor allem für das Schulpersonal jede Menge organisatorischen Aufwand mit sich, wie hier an den Kaufmännischen Schulen. | Bild: Kaufmännische Schulen 1

In der Folge seien die Anfragen nach Testzertifikaten immer größer. Aufgrund des Aufwands sei es dem Personal allerdings gar nicht mehr möglich, Zertifikate auszustellen. „Jeden Tag stehen bei uns Schüler vor der Tür und fragen uns nach Zertifikaten. Wir stellen aber keine mehr aus, das ist für uns mittlerweile viel zu zeitaufwändig“, so Wittmann.

Der Schulleiter kann die 24-Stunden-Regelung zwar verstehen, fordert aber eine neue Strategie, die sowohl die Schüler, als auch das Personal entlasten. „Mit der Anerkennung vereinfachter Testzertifikate, lediglich bestehend aus dem Namen des Schülers sowie der Lehrerunterschrift, könnten wir auch diese wieder ausstellen.“