Das Schwarzwald-Baar Klinikum lockert seine Besuchsregelung auf Basis der aktuellen Corona-Verordnung des Sozialministeriums. In bestimmten Bereichen gilt aber weiterhin ein Besuchsverbot. Folgende Vorgaben beziehungsweise Verhaltensmaßgaben gelten ab Montag, 18. Mai:

  • Es ist pro Patient und Tag nur ein Besucher erlaubt.
  • Besuche sind nur in der Zeit zwischen 14 Uhr und 19 Uhr möglich.
  • Besucher mit Erkältungssymptomen, Husten und beziehungsweise oder Fieber dürfen das Haus nicht betreten.
  • Personen, die in den vergangenen vier Wochen an Covid-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Krankheitsverdacht bestand, dürfen keine Besuche vornehmen.
  • Personen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt mit einem Covid-19-Erkrankten oder einem nicht widerlegten Krankheitsfall hatten, dürfen ebenfalls keine Besuche vornehmen.
  • Maskenpflicht: Während des gesamten Aufenthalts im Klinikum müssen Besucher durchgehend einen Mund-Nase-Schutz tragen.
  • Besucher müssen zu anderen Personen grundsätzlich mindestens einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
  • Beim Betreten des Klinikums müssen sich Besucher die Hände desinfizieren.
  • Es werden Kontaktdaten der Besucher erfasst. Der Zutritt ins Klinikum erfolgt über den Haupteingang, dabei kann es zu Wartezeiten kommen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich und auch nicht möglich, heißt es abschließend in einer Mitteilung des Klinikums.