Ein Machtwort spricht die Stadtverwaltung beim an prominenter Stelle gelegenen Brandhaus an der Ecke Berthold-/Warenburgstraße. Das Baurechtsamt erlässt eine Abbruchverfügung, die bis zum 3. Juli vollzogen werden muss. Dies bestätigte die Stadtverwaltung auf Anfrage. Ein Freund des Eigentümers wehrt sich nun aber gegen das Vorgehen.
Das Haus in der Bertholdstraße hat vor allem eine bekannte Vergangenheit – hier war einst die Villinger Weinhandlung Schunk ansässig -, ob es auch eine Zukunft hat, wird sich zeigen müssen.
Für die Stadtverwaltung ist jedenfalls genug Zeit vergangen, wie in der dem SÜDKURIER vorliegenden Abbruchverfügung deutlich wird. Nach dem Feuer im August 2019 liegt seit dem Mai 2021 eine Baugenehmigung vor, von der aus Sicht der Stadtverwaltung allerdings kein Gebrauch gemacht werde.
Stadtverwaltung reagiert auf „Verfall“
Die Bestandsaufnahme des städtischen Baurechtsamts sieht so aus: Durch den Brand sei das Gebäude stark beschädigt worden. Die Sanierungsarbeiten konnten nicht soweit umgesetzt werden, dass die Schäden beseitigt wurden. Ganz im Gegenteil: Das Haus verfalle zusehends.
Daher packt die Stadtverwaltung nun ein scharfes Schwert aus: die Abbruchverfügung. Wenn ein Haus nicht genutzt werde und verfalle, könne die Baurechtsbehörde laut Landesbauordnung den Grundstückseigentümer verpflichten, das Gebäude abzubrechen, denn es sei zu erwarten, dass das Gebäude zur Ruine werde.
Freund springt Eigentümer zur Seite
Allerdings wehrt sich nun der ehemaliger Bauleiter, Geschäftspartner und Freund des Grundstückseigentümers, Felix Zeller, gegen das „hochgradig rechtsstaatsfeindliche Vorgehen“, wie er es nennt.
Er fordert die Staatsanwaltschaft auf, wegen des Anfangsverdachts der Nötigung im Amt, Erpressung und Amtsmissbrauch eine strafrechtliche Überprüfung des Sachverhalts durchzuführen. Dies teilt er der Redaktion in einer Mail mit.

Er argumentiert, dass die Anlage unter keinem bautechnischen Gesichtspunkt im Verfall sei. Vielmehr werde sie für die Kaufvertragsabwicklung und damit für eine spätere Nutzung durch den Käufer bereitgehalten. Der Freund des Eigentümers legt auch Bilder bei, die beweisen sollen, dass im Innern des Gebäudes gearbeitet wurde.
Verkauf gescheitert
Im weiteren Verlauf der Mail wird auch deutlich, dass der bisherige Brigachtaler Eigentümer das Objekt verkaufen wollte. Das hatte zuletzt für Irritationen gesorgt. Doch der bisherige Eigentümer ist weiterhin im Grundbuch eingetragen. Warum das Geschäft scheiterte, wird nicht ganz klar. Eine Rückfrage an den Verfasser der Mail blieb unbeantwortet.
Gegenüber der Stadtverwaltung habe der Eigentümer ebenfalls angegeben, das Grundstück verkauft zu haben. Allerdings sei der Kaufvertrag nie vollzogen worden, heißt es unter anderem in der Abbruchverfügung.
Eigentümer ignoriert Frist
Doch warum greift die Stadt nun durch? Leider sei nach Erteilung der Baugenehmigung nicht das Notwendige vonseiten des Eigentümers unternommen worden, erklärt auf Anfrage Verwaltungssprecherin Madlen Falke.

Deshalb wurde im November 2022 der Brigachtaler angehört, zudem eine Frist gesetzt. Ein Bauzeitenplan sollte erstellt werden. Da daraufhin „keine belastbaren Reaktionen erfolgten“, erging die Abbruchanordnung im April.
Das Baurechtsamt argumentiert zudem, dass sich das Gebäude an einer „neuralgischen Stelle“ der Villinger Innenstadt befinde. Der Abbruche diene auch der Erhaltung des Erscheinungsbilds.
Problematisch sei zudem, dass durch das Gerüst, das zur Sicherung der Baustelle notwendig ist, der öffentliche Verkehrsraum beeinträchtigt wird. Aktuell ist an dieser Stelle ein Radweg gesperrt. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Begegnungen, zwischen Radlern, die nicht absteigen, und Fußgängern.