Die Saalfastnacht im nächsten Jahr wird vermutlich ungeimpften Personen verschlossen bleiben. Dies deutete gestern Oberbürgermeister Jürgen Roth am Rande eines Pressetermins an. „Wir gehen aktuell davon aus, dass wir die Fastnachtsbälle 2022 in Villingen-Schwenningen als 2G-Veranstaltung durchführen“, berichtete das Stadtoberhaupt den derzeitigen Diskussionsstand.

„Ich kann mir einen Fastnachtsball mit Maskenpflicht nicht vorstellen.“
Jürgen Roth, OB

Die Fastnachtsvereine stehen vor dem Dilemma, dass bei einer Saalfastnacht mit einer 3G-Regelung (für Geimpfte, Genesene und Getestete) alle Besucher einen Mundnasenschutz tragen müssten. „Ich kann mir einen Fastnachtsball mit Maskenpflicht nicht vorstellen“, sagte gestern der Oberbürgermeister. Er gehe daher von einer 2G-Regelung aus, sofern sich die Infektionslage nicht drastisch verschlechtere und das Land eine „Corona-Warnstufe“ ausrufe.

Bei einer 2G-Veranstaltung (nur Geimpfte und Genesene) könnten die Besucher ohne Mundnasenschutz feiern. Es bedeutet aber zugleich, dass ungeimpfte Personen keinen Zutritt bekämen, was auch der OB mit einem Bedauern kommentierte. Der Einsatz des Impfbusses in den nächsten Wochen biete aber die Möglichkeit, dass noch mehr Menschen zu den Bällen kommen könnten, fügte er hinzu.

Fragezeichen bei Stüble und Umzügen

Er gehe davon aus, sagte der OB weiter, dass die Vereine ihre Veranstaltungen machen können. Problematisch und noch unklar seien aber die Regelungen für die Fastnachtsstüble und die Umzüge. In den Stüble könnte man zwar die 2G-Regel anwenden, also Zutritt nur für Genesene und Geimpfte. Damit entfiele die Pflicht zum Tragen eines Mundnasenschutzes. Die Frage sei aber, so Jürgen Roth: „Schaffen das die Stüblebetreiber?“ Denn diese müssten die einkehrenden Narren einzeln und aufwendig kontrollieren.

Ein Problem könnten nächsten Jahr auch die Fastnachtsumzüge werden. Müssen die Besucher mit Mundnasenschutz am Straßenrand zusehen?
Ein Problem könnten nächsten Jahr auch die Fastnachtsumzüge werden. Müssen die Besucher mit Mundnasenschutz am Straßenrand zusehen? | Bild: unbekannt

Ebenfalls problematisch: die Umzüge. Eine 2G-Regelung ließe sich dort wohl weder durchsetzen noch kontrollieren. Damit müssten die Umzugsbesucher alle einen Mundnasenschutz tragen, „da ich den Abstand von 1,50 Meter nicht sicherstellen kann“, verdeutlichte der OB.

Hier bleibt noch viel Diskussionsbedarf. Anfang November will sich die Villinger Zuggesellschaft mit diesen Fragen auseinandersetzen. Eine unbekannte Größe bleibt zudem die Rechtslage, die sich durch neue Verordnungen des Landes in die eine oder andere Richtung verändern könnte.