Gute Neuigkeiten gibt es für Badebegeisterte in Vöhrenbach: Das Freibad Schwimmi startet in die neue Saison. Es eröffnet am 20. Juni. Aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen dem Förderverein Schwimmsport Vöhrenbach und der neuen Betreiberfirma Schwimmbad.so können alle erforderlichen Vorbereitungen rechtzeitig abgeschlossen werden, sodass der Badespaß für Groß und Klein starten kann.

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Mit dabei ist der neue Bademeister Michael Effert der sich bereits mit den Vöhrenbacher Gegebenheiten vertraut gemacht hat und sich nun auf seine Badegäste freut. Der langjährige Kiosk-Pächter Bekim Neziraj ist auch in diesem Jahr dabei.

  • Öffnungszeiten: Die ersten Badegäste können am 20. Juni ab 10 Uhr das Freibad besuchen. Das Freibad ist montags bis samstags von 11 bis 19 Uhr sowie sonntags von 10 bis 19 Uhr geöffnet.
  • Vorbestellte Saisonkarten: Der Förderverein plan am 20. Juni ab 9.30 Uhr im Eingangsbereich des Freibads einen Stand mit Infos rund um das Freibad. Dort können auch die vorbestellten Saisonkarten abgeholt werden.
  • Eintrittsregeln: Die Eintrittskarten können von den Badegästen am Eingang des Bades erworben werden. Solange die Inzidenz nicht stabil unter 35 Neuinfektionen je 100  000 Einwohner liegt, haben Badegäste nur Zutritt, wenn sie nachweisen können, dass sie entweder vollständig geimpft oder genesen sind oder einen Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die entsprechenden Nachweise sollten beim Lösen der Eintrittskarte unaufgefordert vorgelegt werden. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von dieser Regelung ausgenommen.
  • Hygienekonzept: Für Freibadbesucher und Kioskgäste ist eine Registrierung im Eingangsbereich per Luca-App möglich. Diejenigen, die Luca nicht nutzen, können sich weiterhin durch Ausfüllen eines Kontaktformulars eintragen. Im Eingangsbereich liegen Flyer aus, die weitere umfassende Informationen bieten. Die Hygienestandards im Schwimmi sind bereits sehr hoch. So wird das Bad aufgrund der bestehenden Regelungen regelmäßig gründlich gereinigt und desinfiziert. In den Begegnungsbereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Dies betrifft den Ein- und Ausgangsbereich, den Kiosk, die Toiletten sowie die Spind-Bereiche. Freibadbesucher werden durch eine entsprechende Beschilderung auf die geltenden Abstands- und Verhaltensregeln hingewiesen.
  • Badebetrieb: Der Badebetrieb ist auf Grundlage der geltenden Corona-Verordnung für Bäder und Saunen möglich. Um Kundengruppen mit unterschiedlichen Interessen ein optimales Badevergnügen zu ermöglichen, wurde im Hauptbecken auf der Bregseite eine Doppelbahn für Schwimmer abgeteilt. Auch das Kleinkindbecken ist wieder im Betrieb. Es erfolgt aber kein Verleih von Spielzeug, Badebekleidung und sonstigen Hilfsmitteln, insbesondere Schwimmflügeln und Schwimmbrillen.
  • Spiel und Sport: Unter Erwachsenenaufsicht ist die Nutzung des Spielplatzes möglich. Auch hier müssen die geltenden Mindestabstände beachtet werden. Beachvolleyball ist mit maximal vier Personen aus zwei Haushalten möglich. Hier muss der eigene Ball mitgebracht werden. Bereiche für Fußball bleiben gesperrt.