TuS Efringen-Kirchen zieht Einspruch gegen „Phantom-Tor“ zurück
Fußball-Bezirksliga: Wertung des am Pfingstsonntag mit 1:3 verlorenen Spiels bei der SG FC Wehr/Brennet ist damit rechtskräftig
Phantom-Tor zählt: Der TuS Efringen-Kirchen hat nach Abschluss der Ermittlungen durch das Sportgericht, seinen Einspruch gegen diesen vermeintlichen Treffer der SG FC Wehr/Brennet zum 3:1-Endstand zurück gezogen.
| Bild: Scheibengruber, Matthias
Fußball-Bezirksliga: – Der TuS Efringen-Kirchen hat seinen Einspruch gegen die Wertung des Punktespiels vom vergangenen Sonntag bei der SG FC Wehr/Brennet zurückgezogen. Das bestätigten sowohl Thorsten Sütterlin, der Vorstand Kommunikation, als auch Sportrichter Karlheinz Vögtle (Rümmingen).
Mit ein Grund für den Rückzug dürften die Ermittlungen des Sportgerichts gewesen sein. Karlheinz Vögtle sagt: „Nach Abschluss der hiesigen Ermittlungen wurde heute durch den TuS Efringen-Kirchen der Einspruch wieder zurückgenommen. Das Verfahren ist somit abgeschlossen.“
Sportrichter Karlheinz Vögtle: „Nach Abschluss der hiesigen Ermittlungen wurde heute durch den TuS Efringen-Kirchen der Einspruch wieder zurückgenommen. Das Verfahren ist somit abgeschlossen.“
| Bild: Scheibengruber, Matthias
Das Spiel bleibt somit mit 3:1 für die SG FC Wehr/Brennet in der Wertung. Gegenstand des Einspruchs war das vom Unparteiischen anerkannte Tor zum 3:1-Endstand. Unter anderem zeigte Video-Aufnahmen des SÜDKURIER, dass der in keinem Moment dieser Szene die Torlinie regelkonform überschritten hatte.
Im Gegensatz zur Neuansetzung des Spiels in der Kreisliga A, Ost zwischen dem SV Nöggenschwiel und dem FC Bergalingen (0:6), handelte es sich bei der Entscheidung in Wehr nicht um einen Regelverstoß, sondern um eine Tatsachenentscheidung des Unparteiischen, dem offensichtlich ein Wahrnehmungsfehler unterlaufen war.
Regelverstoß in Nöggenschwiel
Der Neuansetzung des Spiels – am 18. April – beim SV Nöggenschwiel lag hingegen ein Regelverstoß zu Grunde. Dort hatte der Unparteiische einen Treffer des Torhüters aus einem so genannten „Hand-Abschlag“ nicht anerkannt.