Fußball: – Der FC Hauingen kann ab sofort für das Halbfinale im Rothaus-Bezirkspokal planen. Wie Max Rauwolf (Mannheim), der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Südbadischen Fußballverband (SBFV) bestätigt, wird das am 6. Oktober beim Stand von 1:2 abgebrochene Spiel gegen den TuS Binzen für den FC Hauingen gewertet. Genauso, wie es das Sportgericht des Bezirks Hochrhein beschlossen hatte. Das Urteil des der SBFV-Spruchkammer ist auf sportrechtlicher Ebene die letzte Istanz.

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Weil Zuschauer nach einem Zweikampf auf den Platz gestürmt waren und dabei zwei Hauinger Spieler von einer ermittelten Person tätlich angegriffen wurden, verließen die Gastgeber den Platz. Der Unparteiische brach die Partie vorzeitig ab. Beide Spieler hätten ausgewechselt werden müssen. Das war schon für Sportrichter Andreas Hiemann in Absprache mit der Spruchkammer des Bezirks Hochrhein Grund genug, den TuS Binzen trotz der sportlichen 2:1-Führung zum Verlierer zu erklären.

Reduziert wurde indessen die gegen den TuS Binzen ausgesprochene Geldstrafe. Statt der 350 Euro muss der A-Kreisligist nun lediglich 150 Euro Strafe bezahlen: „Der Verein hat Reue gezeigt“, so Max Rauwolf. Gegenüber dem SÜDKURIER hatte Volker Scherer, Vorsitzender des TuS Binzen, bereits erklärt, dass man von Seiten des Vereins alles getan habe, um die entstandene Situation zu beenden: „Nach wenigen Minuten war wieder Ruhe.“