Fußball: – Der TuS Binzen ist mit dem Urteil der Spruchkammer des Bezirks Hochrhein nicht einverstanden. Unter dem Vorsitz von Andreas Hiemann hatten die Sportrichter den A-Kreisligisten zum Verlust des am Mittwoch, 6. Oktober, abgebrochenen Pokalspiels beim FC Hauingen verurteilt. Zudem soll der Verein 350 Euro Geldstrafe bezahlen. Nachweislich waren Anhänger des Vereins auf den Platz gelaufen und hatten zwei Spieler des FC Hauingen tätlich attackiert.
Eine Woche lang war Einspruchsfrist, die haben die Verantwortlichen des TuS Binzen genutzt: „Wir haben uns entschlossen, in die Berufung zu gehen“, so Vorsitzender Volker Scherer, der am Tatbestand selbst nicht rütteln will: „Dass Zuschauer auf dem Spielfeld sind, geht nicht.“ Allerdings zeigt er sich mit dem Verein davon überzeugt, dass der Schiedsrichter das Spiel gar nicht hätte abbrechen müssen: „Die Situation war in kurzer Zeit bereinigt. Einem Weiterspielen stand aus unserer Sicht nichts im Wege.“
Die weitere Konsequenz des Urteils, nämlich den Spielverlust, obwohl der TuS Binzen zum Zeitpunkt des Abbruchs mit 2:1 in Führung lag, ficht der Club ebenfalls an: „Unsere Mannschaft hat sich vorbildlich und deeskalierend verhalten“, betont Volker Scherer: „Nach unseren Siegen gegen die Bezirksligisten TuS Efringen-Kirchen und SV Jestetten sowie die Führung beim FC Hauingen hätte sie den Einzug in das Halbfinale verdient.“
Für den FC Hauingen ging das Spruchkammer-Urteil hingegen in Ordnung: „Zwei meiner Spieler wurden angegriffen, konnten das Spiel nicht fortsetzen. Wenn Zuschauer tätlich werden, gibt es nur einen Abbruch“, sagte Trainer Mick Fahr schon unmittelbar nach dem Vorfall gegenüber unserer Zeitung.