Bei einer Kontrolle Anfang Mai im Raum Basel machten Zollbeamte eine überraschende Entdeckung. Laut einer Mitteilung des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) fanden sie in einem Familienfahrzeug mit Schweizer Kennzeichen im Kofferraum rund 50 Kilogramm vermeintliches CBD – das sich später als mit synthetischen Cannabinoiden versetzte Ware entpuppte.
Kontrolle bringt über 500 Päckchen CBD zum Vorschein
In dem aus Frankreich eingereisten Auto saßen zwei Erwachsene, ein Mann und eine Frau, sowie drei Kinder. Alle fünf Personen hätten die französische Staatsbürgerschaft, so das BAZG. Die Familie sei auf dem Weg in die Schweiz gewesen, als das Fahrzeug von Mitarbeitenden des BAZG kontrolliert worden sei.
Im Kofferraum stießen die Beamten auf zwei große Kisten, die insgesamt fast 500 Päckchen mit jeweils rund 100 Gramm enthielten. Die Verpackungen waren als CBD-Produkte deklariert – also als legaler Hanf ohne berauschende Wirkung.
Bei der Durchsicht der mitgeführten Papiere seien den Beamten jedoch Unstimmigkeiten aufgefallen, hieß es weiter. Es habe der Verdacht bestanden, dass die Produkte mit verbotenen Substanzen behandelt worden sein könnten. Die komplette Lieferung wurde beschlagnahmt, die Familie durfte ihre Reise fortsetzen.
Labor bestätigt Verdacht auf verbotene Substanzen
Zur Überprüfung schickte das BAZG Proben der Ware an das Forensische Institut Zürich. Die Laboranalysen hätten den Verdacht bestätigt, das vermeintliche CBD sei mit synthetischen Cannabinoiden versetzt gewesen – künstlich hergestellten Substanzen, die ähnlich wie THC wirken, aber oft deutlich stärker und unberechenbarer sind. Diese fielen unter das Betäubungsmittelgesetz, wie das Amt mitteilte.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Basel-Stadt habe die beschlagnahmte Ware übernommen und ein Strafverfahren eingeleitet.