Nach der rasanten Ausbreitung im vergangenen Jahr wollen die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der Landkreis Lörrach 2025 besser auf die Japankäfer vorbereitet sein. Neben Maßnahmen von den Behörden können auch Bürger und Bürgerinnen mit diesen Tipps zur Eindämmung weiterhelfen.

1. Befalls- und Pufferzone kontrollieren

Momentan sind in Lörrach und Basel 2025 noch keine Fälle von Japankäferfunden bekannt. Sobald dies der Fall ist, werden sogenannte Befalls- und Pufferzonen ausgeschrieben. Damit tritt auch eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Der genaue Inhalt dazu ist bisher nicht bekannt. Trotzdem sollten Bürger und Bürgerinnen regelmäßig überprüfen, ob sie sich in einer Zone befinden. Dort könnten Auflagen gelten, an die sie sich zu halten haben. Bis dahin gilt die Allgemeinverfügung vom Juli 2024.

Die Allgemeinverfügung schränkt die Entnahme von Erdreich deutlich ein. Bodenmaterial bis zu einer Tiefe von 30 Zentimetern darf nicht aus der Befallszone herausgebracht werden. Auch der Umgang mit Grünabfällen ist streng geregelt: Zwischen Juni und Ende September dürfen Schnittgut und andere Pflanzenreste nur unter bestimmten Bedingungen transportiert werden – etwa wenn sie zuvor gehäckselt oder in geschlossenen Fahrzeugen abtransportiert werden. Fahrzeuge und Maschinen, die in der Zone mit Erde in Berührung kommen, müssen vor dem Verlassen des Gebiets gründlich gereinigt werden.

So sahen die Zonen 2024 aus:

Hier zu sehen, die Befalls- und Pufferzonen im Jahr 2024. Sobald der erste Japankäfer 2025 bestätigt wird, könnten neue Zonen gelten.
Hier zu sehen, die Befalls- und Pufferzonen im Jahr 2024. Sobald der erste Japankäfer 2025 bestätigt wird, könnten neue Zonen gelten. | Bild: Schönlein, Ute

2. Käferfunde melden

Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte diesen einfangen, das teilt der Landkreis Lörrach auf seiner Website mit. Weiter heißt es dort: „Fotografieren Sie ihn und frieren Sie ihn nach Möglichkeit in einer Box oder einem Glas ein.“ Der Fund sollte dann online auf der Website des Landkreises gemeldet werden. Mit den Angaben zum Fundort, Funddatum und einem Foto.

Alternativ kann man die Angaben auch an das landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg an Pflanzengesundheit-kaefer@ltz.bwl.de gesendet werden. In Basel erfolgen die Meldungen über japankaefer@bl.ch und japankaefer@bs.ch für die jeweiligen Kantone. Der Käfer gilt als invasiver Quarantäneschädling gemäß EU-Recht und stellt eine Gefahr für Landwirtschaft und Umwelt dar und muss daher gemeldet werden.

Der Japankäfer in der Region: Hier erfahren Sie mehr über das Tier.