Ein Neuzugang der eher unerwünschten Art sorgte im Sommer 2024 auf dem Trainingsgelände des Schweizer Erstligisten FC Basel für Schlagzeilen. Der invasive Japankäfer hatte die Rasenfläche des St. Jakob-Trainingsgeländes befallen. Das Areal musste gefräst und mit Folie abgedeckt werden. Viele weitere Maßnahmen folgten bis zum Ende der Flugzeit des Käfers im September, um dessen Vermehrung möglichst in Grenzen zu halten. Aber wie steht es dieses Jahr? Muss der frisch gebackene Schweizer Meister wieder mit Einschränkungen im Trainingsalltag rechnen – und welche Maßnahmen greifen jetzt schon?
Bislang keine Käferfunde
Auch für 2025 wird dem Japankäfer der Kampf angesagt. In einer Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt heißt es: „Als Ziel gibt der Bund auch dieses Jahr vor, den Befall des Schädlings zu tilgen.“
Grundlegende Neuerungen bei der Herangehensweise wird es dieses Jahr nicht geben, teilt Nicole Ryf-Stocker, Pressesprecherin Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, auf SÜDKURIER Anfrage mit. Aber: „Die beiden Kantone setzen ab Flugbeginn des Käfers erneut gemeinsam verschiedene Maßnahmen um“, heißt es in der Pressenotiz.
Erste Käferfunde gab es, Stand 4. Juni, bislang nicht. Ryf-Stocker rechne aber mit den ersten Funden in den nächsten drei Wochen.

Regularien ebenfalls in Deutschland
Zwar gab es 2024 im angrenzenden Waldshut und Lörrach keine Befunde, dafür jedoch am Bodensee. Trotzdem bereitet sich Lörrach auf den Käfer vor. Landkreis-Pressesprecher Torben Pahl schreibt auf SÜDKURIER Anfrage: „Bisher gab es noch keine Funde des Japankäfers im Landkreis.“ Die Allgemeinverfügung vom vergangenen Jahr gelte dennoch. Er schreibt: „Genau genommen gilt die Allgemeinverfügung ganzjährig.“
So gilt durchgehend ein grundsätzliches Verbot, Erde bis 30 Zentimeter Tiefe aus den Zonen herauszubringen, sagt er weiter. Ausnahmen können auf Antrag beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz genehmigt werden.
Andere Maßnahmen, wie das Verbot, Grünschnitt aus den Befalls- und Pufferzonen herauszubringen, gelten sinnvollerweise nur für die Flugzeit des Japankäfers zwischen Anfang Juni und Ende September eines Jahres.
Allgemeinverfügung für die nächsten drei Jahre gültig
Die Maßnahmen gelten für drei Jahre. Sollte es in dieser Zeit weitere Funde geben, werden die Befalls- und Pufferzonen entsprechend erweitert und die Dauer der Maßnahmen wird gemäß der Allgemeinverfügung verlängert, erklärt Pahl.
Das heißt: Erst wenn für die Dauer von drei Jahren keine Käferpopulationen mehr amtlich festgestellt werden, werden die Befalls- und Pufferzonen aufgehoben. Pahl begründet den Zeitraum damit, dass Eier und Larven des Japankäfers je nach Temperatur und Witterungsverhältnissen bis zu zwei Jahre im Erdboden überwintern können.
Bewährte und erweiterte Maßnahmen
Bereits seit Ende Mai überwachen die Stadtgärtnerei des Kantons Basel-Stadt und der Ebenrain des Kantons Basel-Landschaft die Lockstofffallen, heißt es in der Pressemeldung der Stadt-Basel. Lockstofffallen sind Vorrichtungen, die beim Japankäfer Pheromone einsetzen, um die Käfer anzulocken und sie zur Überwachung oder Eindämmung ihres Bestandes einzufangen.
Weiter heißt es, dass auch hier nach dem ersten Käferfund die Kontrollen sowie die Fallenstandorte intensiviert werden. Ebenso werden neue Befalls- und Pufferzonen ausgeschrieben.

Muss der FC Basel um seinen Rasen fürchten?
Konkret wird in der Medienmitteilung nicht davon ausgegangen, auf dem Trainingsgelände des FC Basel zu schweren Maschinen gegriffen werden muss: „Ein Fräsen und Abdecken der Fußballfelder wie 2024 ist dieses Jahr nicht vorgesehen.“ Jedoch würde mit der neuen Allgemeinenverfügung wieder ein Bewässerungsverbot bis Ende September 2025 in Kraft treten. Dieses beschränke sich auf die Befallszonen.

Ausgenommen vom Verbot sind aber Sportrasen-Grünflächen, wie die St. Jakob. Jedoch müsse man sich dafür beim Kantonalen Pflanzenschutzdienst ein Gesuch einholen. Dies sei eine Neuerung zum Vorjahr, sagt Ryf-Stocker. Für diese Flächen ist dann ein erneutes Einsetzen von Nematoden vorgesehen. Nematoden sind kleine Fadenwürmer, die gezielt in den Boden ausgebracht werden, um die Larven des Japankäfers abzutöten.

Was bringt ein Bewässerungsverbot?
Ein Bewässerungsverbot soll laut Mitteilung bewirken, dass die Rasen- und Grünflächen unattraktiv für die Japankäferweibchen werden. Diese würden bevorzugt ihre Eier in feuchten Wiesen ablegen. Für den Hobby-Gärtner bedeuten diese Maßnahmen keine Einschnitte. „Das Gießen von Blumen und Gemüse ist weiterhin erlaubt“, heißt es in der Mitteilung.
Darum ist der Japankäfer so gefährlich
Der Japankäfer gilt als sehr gefräßig. Über 400 Pflanzenarten gehören zu seinem Speiseplan, darunter auch Obstbäume, Reben, Rosen, Mais, Erbsen und viele weitere. Dabei verursacht der Käfer große Fressschäden. An angefressenen Pflanzen bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück. Die Pflanzen werden stark geschwächt und sterben ab, heißt es auf der Schweizer Website Bundesamt für Landschaft.
Auch die Larven sind schädlich. Sie ernähren sich von den Wurzeln verschiedener Gräser. Weiter heißt es auf der Website über die invasive Art: „Der Japankäfer gefährdet unsere Pflanzen in der Landwirtschaft, im Gartenbau und unserer Umwelt.“ Deswegen verfolgen die Kantone die Tilgungsstrategie und versuchen, den Käfer auszurotten, solange die Populationen klein sind.