Als letzter Landkreis in Baden-Württemberg erhebt der Kreis Waldshut von Jägern und Jägerinnen eine Jagdsteuer. Und dabei will er auch bleiben.

Weiterhin zahlen dafür Jagdpächter aus der Schweiz in der deutschen Nachbarschaft ein Mehrfaches ihrer deutschen Kollegen. Weil aber EU-Ausländer nicht benachteiligt werden dürfen, änderten die Kreisräte jetzt die Jagdsteuersatzung. Dies sogar rückwirkend auf ein Jahrzehnt.

Welche Regelung gilt derzeit im Landkreis Waldshut?

Ende 2012 nämlich hatte der Waldshuter Kreistag die Satzung neu gefasst mit dem Ziel, die deutschen Jagdpächter zu entlasten, den Steuersatz für Jäger aus der Schweiz jedoch beizubehalten. Der Unterschied seither ist groß: Ausländer zahlen 13 Mal mehr in die Kreiskasse als Inländer, Bemessungsgrundlage ist die Jagdpacht.

Was müssen deutsche und Schweizer Jäger zahlen?

Die jährliche Jagdsteuer beträgt im Kreis Waldshut seit 2014 für Inländer 4,5 Prozent, für Ausländer 60 Prozent des Jahreswertes der Jagd – in der Regel der Pachtpreis.

Mit der vom Kreistag beschlossenen Änderung werden nun Ausländer aus EU-Staaten ebenfalls den niedrigen Satz bezahlen, Schweizer dagegen weiter 60 Prozent. Aktuell zahlen Inländer im Schnitt unter 90 Euro, Schweizer dagegen rund 1200 Euro Jagdsteuer im Jahr.

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Wie viel bringt die Jagdsteuer dem Landkreis ein?

Der zählbare Ertrag ist überschaubar: Dieses Jahr zahlen 34 Schweizer Jagdpächter 48.000 Euro, 268 deutsche Jäger 24.000 Euro, insgesamt also 72.000 Euro.

Ein bescheidener Beitrag zu den Kreisfinanzen von jährlich rund 250 Millionen Euro. Seit 2018, als Freudenstadt die Einnahme strich, kassiert im Land nur noch der Kreis Waldshut.

Warum müssen Schweizer mehr Jagdsteuer zahlen?

Ziel sei es, „in der Schweiz ansässigen Personen den Zugang zu Jagdpachten und damit auch zur Jagdausübung im Landkreis Waldshut zu erschweren“, heißt es offen in der Vorlage von Landrat Martin Kistler für die jüngste Kreistagssitzung.

Warum beschäftigt die Jagdsteuer derzeit auch die Gerichte?

Der Ausländerzuschlag beschäftigt längst die Gerichte, derzeit prozessiert der Landkreis vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen ein Urteil der Freiburger Verwaltungsrichter, die eine so „außergewöhnliche Spreizung des Steuersatzes“ nicht für rechtens halten.

Der Landkreis dagegen beruft sich auf einen VGH-Spruch von 1974, wonach die unterschiedliche Besteuerung nicht gegen den Gleichheitssatz verstößt, weil der Inländer mit seinen anderen Steuern auch öffentliche Einrichtungen finanziere, die der jagende „Nichtinländer“ ebenfalls in Anspruch nehme.

Wie geht es jetzt weiter?

Ein Urteil hat der Mannheimer Gerichtshof für Jahresende angekündigt. Im Voraus warf der Richter die Frage auf, ob auch von Jagdpächtern aus dem EU-Ausland die höhere Steuer erhoben werden darf. Nach dem Beschluss des Kreistags gilt nun der höhere Satz nicht mehr für EU-Bewohner. Sicher dürfte also ein betroffener Schwede Geld sparen. Die Schweizer müssen auf die VGH-Richter hoffen.

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