Ein Schwan in Uri, dann eine Mittelmeermöwe in Triboltingen, bei beiden ist das Vogelgrippevirus H5N1 festgestellt worden. Passanten hatten am 6. Dezember auf der Hauptstraße des Unterseedorfs eine kranke Möwe entdeckt und zum Tierarzt gebracht. Dieser entnahm Proben und sandte sie ins Labor. Die Thurgauer Kantonstierärztin Astrid Hollberg wurde am 9. Dezember via Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über den Befund informiert.

Das Thurgauer Veterinäramt erließ daraufhin, in Absprache mit dem BLV, am Mittwoch, 11. Dezember, ein Kontrollgebiet im Umkreis von einem Kilometer um den Fundort und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von drei Kilometern. Kantonstierärztin Astrid Hollberg erklärt, dass im Kontroll- und Beobachtungsgebiet für alle Geflügelhaltungen, sei es privat oder gewerblich, erhöhte Präventionsmaßnahmen gelten.

Sie sollen die potenzielle Einschleppung des Virus in die Geflügelhaltung bestmöglich verhindern. Die betroffenen Geflügelhalterinnen und -halter seien vom Veterinäramt direkt kontaktiert und informiert worden. Es handelte sich zunächst um drei Betriebe im Kontrollgebiet und 27 im ersten Beobachtungsgebiet. Eine Gefahr für die Bevölkerung bestehe aber nicht.

Astrid Hollberg, Thurgauer Kantonstierärztin, erklärt: „Die Ansteckung erfolgt über die Atemwege. Wird das Virus mit dem Kot ...
Astrid Hollberg, Thurgauer Kantonstierärztin, erklärt: „Die Ansteckung erfolgt über die Atemwege. Wird das Virus mit dem Kot ausgeschieden, kann es beim Scharren in die Lunge eines Vogels gelangen.“ | Bild: Zvg

Virus führt bei Nutzgeflügel zum Tod

Mit der neuen Verordnung aus Bern steigt die Zahl drastisch an. Guido Leutenegger, der in Ermatingen unter dem Label Natur Konkret einen Biohof betreibt, hat sofort darauf reagiert. Seine Wiesengüggel werden in mobilen Ställen gehalten. Dadurch haben sie während der Vegetationszeit immer Auslauf.

„Ich habe meine Mitarbeitenden angewiesen, als erste Maßnahme die Tiere einzustallen“, sagt er. Auf weitere Maßnahmen ist er vorbereitet und wird dann das Geflügel etwa mit Netzen schützen, damit es zu keinem Kontakt mit Wildvögeln wie der Mittelmeermöwe kommen kann.

Guido Leutenegger, dessen Gutsbetrieb Ulmenberg bei Ermatingen zu finden ist, sagt: „Ich habe meine Mitarbeitenden angewiesen, als erste ...
Guido Leutenegger, dessen Gutsbetrieb Ulmenberg bei Ermatingen zu finden ist, sagt: „Ich habe meine Mitarbeitenden angewiesen, als erste Maßnahme die Tiere einzustallen.“ | Bild: Ulrich Pfändler

Wasservögel können zwar das Virus in sich tragen, aber die Krankheit bricht bei ihnen seltener aus. Ein Ausbruch bei Nutzgeflügel wie Hühnern und Puten ist hingegen viel wahrscheinlicher und führt in den allermeisten Fällen zum Tod.

Die Kantonstierärztin erklärt: „Die Ansteckung erfolgt über die Atemwege. Wird das Virus mit dem Kot ausgeschieden, dann kann es zum Beispiel über den Staub oder beim Scharren in die Lunge eines Vogels gelangen.“ Deshalb sei es wichtig, dass die Wildvögel nicht an Futterstellen und Weideplätze gelangen können.

Wiesengüggel (-hähnchen) leben im Freien und werden mit mobilen Ställen auf die Wiesen gebracht. Sie müssen vor dem Kontakt mit ...
Wiesengüggel (-hähnchen) leben im Freien und werden mit mobilen Ställen auf die Wiesen gebracht. Sie müssen vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. | Bild: Ulrich Pfändler

Tote Wildvögel auf keinen Fall berühren

Das BLV betont ebenfalls, die Ansteckung durch das Influenzavirus erfolge durch das Einatmen von kontaminierten Tröpfchen von ausgeniesten Nasen-, Rachen- oder Augensekreten. Das Einatmen von erregerhaltigem Staub, der mit virushaltigem Kot in Kontakt war, könne ebenfalls zur Ansteckung führen. Junge Tiere seien am empfänglichsten für die Geflügelpest.

Das vom BLV ausgewiesene Beobachtungsgebiet von drei Kilometern Breite entlang des Bodensees und des Rheins reiche von Sennwald am Altenrhein bis nach Dachsen im Kanton Zürich, erklärt Hollberg. Das BLV schreibt, dass in dieser Zone für Geflügelhaltungen strenge Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten, die darauf abzielen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Geflügelhaltungen zu schützen.

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Auch das BLV betont, dass das Hauptziel darin bestehe, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden. Die Bestimmungen gelten bis zum 31. März. Beim BLV heißt es zudem, Geflügelhalter in der ganzen Schweiz müssten weiterhin wachsam sein und Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe umgehend einer Tierärztin oder einem Tierarzt oder direkt beim kantonalen Veterinäramt melden.

Hollberg erklärt: „Zu den Symptomen gehören zum Beispiel übermäßige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Wasser- und Futteraufnahme.“ Tot aufgefundene Wildvögel solle man auf keinen Fall berühren.

Stefan Borkert ist Redakteur der „Thurgauer Zeitung“, in der dieser Beitrag zuerst erschien.