Die tägliche Routine gibt es nicht mehr. Alles ist anders. Der Yogakurs um die Ecke? Gestrichen. Die Indoorcycling-Stunde mit einer Stunde Premiumschwitzen und garantiert hartnäckigem Muskelkater hinterher – vorerst eine Illusion. Welche Rechte Sie als Verbraucher jetzt haben:

Mein Fitnessstudio ist wegen Corona geschlossen. Muss ich weiter meine monatlichen Beiträge zahlen?

Wenn das Lieblingsfitnessstudio geschlossen hat, liegt damit rechtlich eine Vertragsstörung vor, erklärt Oliver Buttler von der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg. Dem Betreiber sind die Hände gebunden: Er muss die Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen und die Auflagen der Landesregierung umsetzen. Das heißt: Die Türen bleiben vorerst geschlossen. Für den Kunden heißt das im Umkehrschluss: Die Beitragspflicht entfällt für diesen Zeitraum.

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Gibt es für solche Sonderfälle überhaupt vertragliche Regelungen?

Die meisten Verträge enthalten dafür keine Regelungen. Eine Möglichkeit besteht darin, den Vertrag zeitweise ruhen zu lassen, bis man das Studio wieder besuchen kann. Das heißt, in diesem Zeitraum muss ich keine Beiträge bezahlen, der Vertrag endet aber trotzdem zum vereinbarten Vertragsende. Man muss sicher aber bewusst sein: Wenn auf einmal alle Mitglieder ihren Vertrag ruhen lassen, kommen vor allem kleine Fitnessstudios schnell in finanzielle Nöte.

Darf ich jetzt einfach meinen Vertrag kündigen? Nutzen kann ich ihn ja ohnehin nicht.

Für eine außerordentliche Kündigung dürfte eine vorübergehende Schließung wegen Corona in der Regel nicht ausreichen – so lautet die allgemeine Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn das Fitnessstudio kann ja sofort wieder genutzt werden, sobald die Landesregierung die Infektionsschutzmaßnahmen aufhebt.

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Anders sieht es aus, wenn die Öffnungszeiten sich gravierend und dauerhaft ändern oder das Angebot sich so verändert, dass es nicht mehr so genutzt werden kann wie vorher, ergänzt Experte Buttler. Dass man nach der Corona-Krise womöglich keine Lust mehr auf Sport hat, reicht aber nicht, um den Vertrag loszuwerden.

Wie kann ich meinen Vertrag entsprechend anpassen oder pausieren?

Der Vertrag ist an einen festen Zeitrahmen gebunden. Wenn in diesem Zeitraum kein Training möglich ist, habe ich einen Anspruch darauf, für diesen Monat meine Beiträge zurückzubekommen. Es ist nicht möglich, dass der Anbieter einseitig bestimmt, dass der Vertrag um die nicht genutzte Zeit verlängert wird, betonte Buttler. Der Kunde kann auf das vereinbarte Vertragsende bestehen.

Sollte er ohnehin Interesse an einem neuen Vertrag haben, kann der Vertrag auch um die nicht genutzte Zeit verlängert werden. Die Verbraucherschutzzentrale empfiehlt, sich mit dem Betreiber des Fitnessstudios in Verbindung zu setzen und nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

Was ist mit meinen Vereinsbeiträgen? Derzeit ist alles abgesagt.

Als Vereinsmitglied zahle ich einen Mitgliedsbeitrag für ein Jahr. In der Mitgliedschaft ist aber auch eine gewisse Trainingsordnung festgelegt. Wenn dieses Trainingsangebot nicht stattfindet, kann unter Umständen ein Anspruch auf teilweise Rückzahlung bestehen.

Experte Buttler mahnt allerdings: „Vereine haben sich häufig ausbedungen, dass für einen bestimmten Zeitraum des Jahres Training ausfallen kann, etwa wegen Schulferien.“ Allerdings dürften solche Klauseln den derzeitigen Ausstand kaum abdecken, vermutet er.

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Man könnte also „vielleicht“ Geld zurückverlangen, sagt Buttler vorsichtig. Doch der Verbraucherrechtler warnt auch: Die meisten kleineren örtlichen Vereine sind von Beiträgen abhängig. Die meisten arbeiteten gemeinnützig, die Mitgliedsbeiträge sind eher gering. In welchem Umfang staatliche Förderungen von Vereinen genutzt werden, ist unterschiedlich. Auch Entschädigungsansprüche über das Infektionsschutzgesetz dürften von Verein zu Verein unterschiedlich ausfallen.

Was ist mit Musikschulen oder Kitas?

Bei solchen häufig staatlichen Einrichtungen sind die Ausfallregelungen größzügiger bemessen. Die meisten Verträge enthalten einen Passus, wonach anteilsweise Unterricht ausfallen darf, etwa, weil die Lehrer oder Erzieher regelmäßig zu Fortbildungen gehen müssen. Hier lohnt ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Aber in den meisten Fällen dürfte das nicht mehr abgedeckt sein. Dann wäre der Betrag zurückzuerstatten.

Für viele Betroffene sei es problematisch, da die Kinderbetreuung ausfalle, die Beiträge aber weiter per Lastschrift abgebucht würden. Auch hier lohnt es sich, mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten, um in dringenden Fällen eine schnelle Lösung zu finden.

Was mache ich mit der Zehner-Karte fürs Hallenbad?

In der Regel verlieren solche Karten nicht ihre Gültigkeit. Sie können also im Zweifel in der nächsten Saison weiter genutzt werden. Daher ist eine Rückerstattung in solchen Fällen eher unwahrscheinlich.

Was ist mit meiner Jahreskarte für Bäder oder den Zoo?

Auf Anfrage heißt es beispielsweise seitens der Stadtwerke Konstanz, man arbeite gerade „an einer kundenfreundlichen Lösung“. Rein rechtlich gilt aber: Jahreskartenbesitzer haben einen Vertrag abgeschlossen, der über ein Jahr läuft. Doch auch hier gibt es eine Einschränkung: Demnach muss der Kunde einen gewissen Ausfall hinnehmen. Etwa, wenn eine Revision der Bäder ansteht, die Zäune geprüft und Anlagen gepflegt werden müssen, oder eine Betriebsversammlung stattfindet. Bei längeren Ausfallzeiten, wie sie derzeit zu erwarten sind, müsste allerdings prozentual eine Rückerstattung erfolgen, mahnt Verbraucherexperte Buttler.

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Was ist mit Saisonkarten?

Sie haben eine Saisonkarte für das Hallenbad? Dann gilt, dass eine teilweise Rückerstattung gezahlt werden muss. Denn wer wie beispielsweise beim Hallenbad Singen eine Wintersaisonkarte gekauft hat, kann diese im Anschluss nicht im Freibad Aachbad verwenden.

Wie sieht es mit anderen Abos aus?

Bei Leistungen, die nur begrenzt möglich sind, wie etwa eine Indoorkletterhalle, die im Sommer geschlossen hat, gilt dasselbe: Wenn es sich um eine Einrichtung handelt, die in den Folgemonaten nicht genutzt werden kann, hat der Kunde ein Recht auf Erstattung für den Zeitraum, in dem er das Abo nicht nutzen konnte.

Was ist mit meiner Theaterdauerkarte?

Wenn die Karte auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt ist und keine Erstatztermine möglich sind, gilt auch hier ein Anspruch auf Rückerstattung. Viele Gruppen spielen ohnehin nur in einer Saison an einem Ort und ziehen dann weiter.

Was ist mit der Dauerkarte für den Fußballverein?

Das ist von Verein zu Verein unterschiedlich. Der SC Freiburg erstattet pro nicht stattgefundenem Spiel einen entsprechenden Anteil der Karten. Bei nicht stattgefundenen Veranstaltungen gilt aber der Grundsatz des Entschädigungsanspruchs.

Kann ich belangt werden, wenn ich meinen Physiotherapie-Termin wegen der Corona-Krise nicht wahrnehme?

Wer aufgrund von Quarantäne-Verfügungen einen Termin nicht wahrnehmen kann, sollte den Termin unbedingt rechtzeitig absagen. Ob Schadensersatz in Rechnung gestellt werden kann, hängt davon ab, ob ein Patient die Absage eines Termins selbst verantworten muss, warnt die Verbraucherschutzzentrale.

Wer kurzfristig unter Quarantäne gestellt wird, hat rein rechtlich kein schuldhaftes Verhalten gezeigt und kann daher auch nicht mit Ausfallgebühren belegt werden. Es gibt allerdings keine eindeutige Rechtssprechung zu diesen Fällen. Wegen der geringen Beträge rät die Verbraucherschutzzentrale auch eher davon ab, einen Anwalt einzuschalten.

Kann ich die BahnCard zurückgeben? Es fahren doch viel weniger Züge...

Das ist schwierig. Die Bahn fährt ja noch, wenn auch eingeschränkt. Anders würde es aussehen, wenn der Zugverkehr komplett eingestellt würde. Bei der Bahncard handelt es sich zudem um eine Rabattkarte, die Ermäßigungen auf Zugfahrten ermöglicht. An die Rabattkarte ist aber keine feste Anzahl an Zugfahrten gebunden. Das heißt, der Verbraucher kann keine Mindestanzahl an Zugfahrten reklamieren. Auch ein Sonderkündigungsrecht für ein fortlaufendes Bahn-Abo ist unter den gegeben Umständen schwer zu argumentieren. Die Bahn hat ihren Kunden inzwischen aber Gutscheine angeboten, um die verringerte Frequenz der Züge ein wenig auszugleichen.

Was ist mit meinem Sky-Abo für die Bundesliga?

Wer bei Anbietern wie Sky ein Zusatzpaket wie in diesem Fall für Sport gebucht hat, kann nicht erfüllte Leistungen geltend machen. Wenn keine Spiele übertragen werden, Olympia und Europa- oder Weltmeisterschaften nicht stattfinden, wird die versprochene Leistung des Pakets nicht erfüllt. In diesem Fall kann der Nutzer die entsprechenden Kosten auch zurückfordern.