Corona oder nicht – schon als Verdachtsfall kann man vorsorglich unter häusliche Quarantäne gestellt werden. Doch was dann? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was bedeutet häusliche Quarantäne konkret?
Für die genauen Vorgaben ist das jeweilige Gesundheitsamt zuständig. Das Robert-Koch-Institut gibt dazu genaue Empfehlungen. Konkret heißt das: kein Kontakt zur Außenwelt für 14 Tage. „Bei einer nachgewiesenen Covid-Erkrankung soll die Quarantäne streng gehandhabt werden“, sagt eine Sprecherin des Regierungspräsidiums in Stuttgart.
Bei sogenannten Kontaktpersonen, die noch nicht wissen, ob sie sich angesteckt haben, gelten demnach grundsätzlich dieselben Regeln. Tätigkeiten, bei denen kein oder wenig Kontakt mit anderen Personen entstehe, seien aber möglich.
Was ist, wenn ich nicht alleine lebe?
Wenn ein Familienmitglied betroffen ist und ernsthafte Krankheitsymptome zeigt, sollten die übrigen Familienmitglieder nach Möglichkeit nicht im selben Raum schlafen und sofern vorhanden ein anderes Badezimmer nutzen, wie das Robert-Koch-Institut empfiehlt.
Darf ich selbst einkaufen gehen, wenn ich positiv getestet wurde?
Nein. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt, Freunde oder Nachbarn darum zu bitten, Lebensmittel und andere benötigte Dinge zu besorgen und vor der Haustür zu stellen. Auch Lieferdienste können in Anspruch genommen werden.

Was mache ich, wenn niemand für mich einkaufen kann?
Wer nicht auf Freunde oder Familie zurückgreifen kann, sollte sich an das zuständige Gesundheitsamt des Kreises wenden, sagt Sprecher Alexander Handschuh vom Städte- und Gemeindebunds dem SÜDKURIER: Das Amt kläre dann mit der Kommune, welche Organisationen vor Ort für Hilfsdienste bereitstehen. Häufig gibt es ehrenamtliche Helfer, je nachdem versorgt auch das Technische Hilfswerk oder die Feuerwehr.
Darf ich Pakete oder die gelieferte Pizza persönlich annehmen?
Wer unter Quarantäne steht, muss persönlichen Kontakt vermeiden. Daher ist es ratsam, mit einem Hinweisschild an der Haustür darauf hinzuweisen, dass man die Tür nicht öffnen kann, die Pakete aber vor der Haustür abgestellt werden können. Gleiches gilt für bestelltes Essen.
Wie ist das, wenn ich in einem Mehrfamilienhaus wohne?
Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, sollte Nachbarn bitten, die Pakete vor die Wohnungstür zu legen, um selbst nicht im Treppenhaus unterwegs zu sein. Aus demselben Grund sollten auch keine Gemeinschaftsräume wie Keller und Waschräume aufgesucht werden.
Darf ich noch mit dem Hund raus?
Auch hier gilt, dass Betroffene sich damit aus dem Haus begeben würden und so die Gefahr für Mitmenschen erhöhen, sich anzustecken. Für Hunde heißt das, im Notfall ihr Geschäft im Garten zu verrichten oder jemanden zu bitten, das Tier eine Zeit lang zu versorgen.
Dabei empfiehlt das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, nach Möglichkeit eine eigene Leine zu verwenden, nicht die des Hundehalters. Vor der Übergabe des Tiers sollte der Besitzer sich gründlich die Hände waschen, betont Sprecherin Elke Reinking. Nach dem Ausführen des Hundes sollte der Helfer das Gleiche tun.
Darf ich in den Garten?
Sofern es ein Gemeinschaftsgarten ist, gelten die Regeln der Kontaktvermeidung. Das ist also nicht erlaubt. Der eigene Garten, etwa eines Einfamilienhauses, kann genutzt werden, sofern es sich um einen abgegrenzten Raum handelt. Das gilt auch für den Balkon oder die Terrasse, wie eine Sprecherin des Konstanzer Gesundheitsamts dem SÜDKURIER auf Nachfrage sagt.
Das Regierungspräsidium gibt auf mehrfache Nachfrage nur allgemeine Hinweise: Bei einer nachgewiesenen Infektion sollte die Quarantäne streng gehandhabt werden, bei Kontaktpersonen sind Tätigkeiten möglich, bei denen wenig Kontakte mit anderen Menschen entstehen.
Kann ich den Müll noch rausbringen?
Wer unter Quarantäne steht, darf das Haus nicht verlassen. Also auch den Müll nicht selbst rausbringen. Er kann in gut geschlossenen Tüten vor die Haustür gestellt werden und von Nachbarn und Freunden entsorgt werden. Allerdings können auch Viren in der Tüte sein. Deshalb ist es ratsam, den Müll in gut verschlossenen Beuteln zu deponieren.
Wie erfahre ich, wann ich wieder aus der Quarantäne darf?
Frühestens 14 Tage nach Symptombeginn darf der Betroffene aus der häuslichen Quarantäne entlassen werden, so lauten die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Außerdem muss der Betroffene symptomfrei seit mindestens 48 Stunden sein. Bei Krankenhauspatienten gilt, dass zwei Tests im Abstand von einem Tag negativ ausfallen müssen.
Bislang wurde so auch bei häuslicher Quarantäne verfahren. Nach den jüngsten Vorgaben des Robert-Koch-Instituts reicht inzwischen aber bei einem milden Krankheitsverlauf ohne Krankenhausaufenthalt nach mindestens 14 Tagen und mindestens zwei weiteren symptomfreien Tagen, dass die Quarantäne aufgehoben ist. In diesem Fall sind auch keine weiteren Tests mehr nötig, wie die Sprecherin des Gesundheitsamt erklärt.
Wer aus dem Krankenhaus nach Hause entlassen wird, steht dann ebenfalls unter einer 14-tägigen Quarantäne.
Wird kontrolliert, ob ich mich an die Quarantäne halte?
„Eine explizite Überwachung kann in begründeten Einzelfällen stattfinden“, heißt es dazu vom Regierungspräsidium in Stuttgart. Dafür ist das jeweilige Gesundheitsamt zuständig. Häufig stehen die Ämter mit den Betroffenen in Kontakt und erkundigen sich nach dem Wohlbefinden der Menschen in Quarantäne.
In der Regel findet ein täglicher Austausch statt, da der Gesundheitszustand des Betroffenen protokolliert werden muss. Im Zweifel kann das zuständige Amt auch Amtshilfe der Polizei beantragen.
Was für Strafen drohen, wenn ich mich nicht an die Vorgaben halte?
Ist eine Quarantäne angeordnet und wird dagegen verstoßen, kann dies als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gelten. Damit drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Geregelt ist dies im Infektionsschutzgesetz. Demnach können nicht eingehaltene Auflagen zu einer Geldstrafe von 2500 Euro bis zu 25.000 Euro führen. Auch eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren ist möglich, wenn der Krankheitserreger durch vorsätzliches Zuwiderhandeln gegen Auflagen des Gesundheitsamts verbreitet wird.
Bekomme ich weiter mein Gehalt, wenn ich in Quarantäne bin und nicht arbeiten kann?
Wer unter einer angeordneten Quarantäne steht und dadurch Verdienstausfälle hat, kann eine Entschädigung von den zuständigen Behörden beantragen. Welche Möglichkeiten es gibt, weiß das zuständige Gesundheitsamt.
Grundsätzlich gilt: Wer erkrankt ist, hat einen Anspruch auf sein Gehalt für bis zu sechs Wochen, wie das Bundesministerium für Arbeit informiert. Nach diesem Zeitraum haben gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld.