Das Coronavirus breitet sich auch bei uns immer weiter aus. Viele Unternehmen haben deshalb bereits Dienstreisen in Corona-Krisengebiete wie Italien oder China abgesagt. Doch was passiert, wenn auf der Arbeit ein Corona-Verdachtsfall auftaucht. Und wie kann ich mich als Arbeitnehmer vor einer Infektion schützen? Wir beantworten dazu die wichtigsten Fragen.

Der Arbeitsmediziner Dirk-Matthias Rose.
Der Arbeitsmediziner Dirk-Matthias Rose. | Bild: Barbara Hof-Barocke

Was passiert am Arbeitsplatz, wenn ein Arbeitnehmer Corona-Symptome zeigt?

Grundsätzlich seien Corona-Symptome nicht von den Symptomen einer normalen Grippe zu unterscheiden, betont Dirk-Matthias Rose, Facharzt für Arbeitsmedizin in Frankfurt am Main. Ob eine Person am Coronavirus erkrankt sei, lasse sich nur durch Labortests herausfinden. Husten oder Niesen allein rechtfertige noch keinen Corona-Test.

Erst wenn weitere Indizien dazukommen, wie zum Beispiel das der Erkrankte sich vor Kurzem in China oder Norditalien aufgehalten habe, sei ein Corona-Test gerechtfertigt. Dieser dauert in der Regel einen Tag. Bis es Entwarnung gibt, sollte die erkrankte Person den Arbeitsplatz nicht mehr betreten. Seine Kollegen dürfen aber normal weiterarbeiten. „Die gesamte Belegschaft aufgrund eines Verdachtsfalls nach Hause zu schicken, wäre unverhältnismäßig und zu hart“, so Rose.

Kann ich einfach zu Hause bleiben, wenn ich Angst habe, mich auf der Arbeit mit dem Coronavirus anzustecken?

Nein. Ein Verdachtsfall im Unternehmen rechtfertigt nicht, dass andere Kollegen zu Hause bleiben. „Das gehört zum normalen Lebensrisiko“, so Rose. Auch wenn Kollegen an Grippe erkrankt seien, könne nicht jeder einfach eigenmächtig zu Hause bleiben.

Wer entscheidet, wie viele Beschäftigte nach Hause geschickt werden müssen?

So lange es noch keinen bestätigten Verdachtsfall gibt der Arbeitgeber. Dies sei eine „unternehmerische Entscheidung“, so Rose. Sobald eine Corona-Infektion bestätigt wird, schaltet sich das Gesundsheitsamt ein und ordnet die weiteren Maßnahmen an.

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Wird mein Lohn weitergezahlt, wenn ich vom Arbeitgeber nach Hause geschickt werde?

Ja. Nach Freistellung durch den Arbeitgeber besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer wegen Coronavirus-Verdacht daheim in Quarantäne gesteckt wird, obwohl er bei milden Symptomen eigentlich arbeitsfähig wäre. Es gilt dann das normale Entgeltfortzahlungsgesetz, das sechs Wochen lang vollen Lohn garantiert. Nur wenn die Quarantäne noch länger dauert, gibt es nur noch Krankengeld, das nicht dem vollen Lohn entspricht. Selbst dann können Arbeitnehmer jedoch durch das sogenannte Infektionsschutzgesetz von Behörden eine Entschädigung zurückfordern, erklären Experten.

Welche Rolle spielen Betriebsärzte bei der Diagnose?

Die Aufgabe von Betriebsärzten ist es, den Arbeitgeber bei der Arbeitssicherheit zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet zu unterstützen. „Der Betriebsarzt wird nicht kurativ tätig und darf auch Krankmeldungen von Mitarbeitern nicht hinterfragen“, sagt Rose. Große Unternehmen mit mehreren tausend Mitarbeitern beschäftigen oft einen eigenen Betriebsarzt. Kleinere Unternehmen beschäftigen in der Regel einen selbstständigen Arbeitsmediziner, der mehrmals im Jahr vorbeischaut, um das Unternehmen zu beraten. Betriebe, die mit gefährlichen Arbeitsstoffen arbeiten, brauchen mehr betriebsärztliche Beratung als andere Firmen.

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„Betriebsärzte haben dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter nicht durch die Arbeit krank werden“, sagt Ekkehart Kusch aus Markdorf, der lange Jahre als Betriebsarzt gearbeitet hat und mittlerweile Rentner ist. In einem Corona-Verdachtsfall könnten Betriebsärzte keine Diagnose treffen, sondern müssten den Patienten zum Hausarzt schicken, betont Kusch. „Bei einem Verdachtsfall sollte sich der Patient möglichst nicht ins Wartezimmer des Hausarztes setzen, sondern vorab telefonisch einen Termin vereinbaren, um die Ansteckung von anderen Patienten zu vermeiden“, empfiehlt Kusch. Für eine Krankschreibung sei dann auch allein der behandelnde Arzt und nicht der Betriebsarzt zuständig.